Pflegelexikon A–Z

Von Begutachtung bis Wohnraumanpassung: Das Pflegelexikon erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Pflegegrad, Pflegekasse und Leistungen einfach.

Kurz erklärt

Im Pflegelexikon finden Sie die wichtigsten Fachbegriffe rund um Pflege und Pflegeversicherung, jeweils in wenigen Sätzen erklärt. Zu vielen Begriffen gibt es einen Link zu einem ausführlichen Ratgeberartikel.

Pflegekasse, Sachleistung, Entlastungsbetrag: Wer zum ersten Mal mit dem Thema Pflege zu tun hat, begegnet vielen neuen Wörtern. Manche klingen ähnlich und meinen doch Verschiedenes, etwa Pflegeberatung und Beratungsbesuch.

In diesem Lexikon erklären wir die wichtigsten Begriffe kurz und verständlich. Bei vielen Einträgen finden Sie einen Link zu einem ausführlichen Artikel, falls Sie tiefer einsteigen möchten. Die Begriffe sind alphabetisch sortiert, von Begutachtung bis Wohnraumanpassung. Alle Beträge entsprechen dem Stand Januar 2026.

Sie vermissen einen Begriff oder möchten wissen, was er für Ihre eigene Situation bedeutet? Dann sprechen Sie uns gern an.

A

Alzheimer-Krankheit

Die Alzheimer-Krankheit ist die häufigste Form der Demenz. Dabei gehen Nervenzellen im Gehirn nach und nach zugrunde. Typisch ist, dass zuerst gerade Erlebtes vergessen wird, während frühere Erinnerungen oft noch lange bleiben. Nach heutigem Stand ist die Erkrankung nicht heilbar. Ob eine Alzheimer-Demenz vorliegt, kann nur eine ärztliche Untersuchung klären.

Demenz verständlich erklärt: Vergesslichkeit oder Demenz?

Ambulant betreute Wohngruppe

In einer ambulant betreuten Wohngruppe, oft Senioren-WG genannt, leben mehrere pflegebedürftige Menschen gemeinsam in einer Wohnung, jeder mit eigenem Zimmer. Pflege und Betreuung kommen von außen, meist durch einen ambulanten Pflegedienst. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse schon ab Pflegegrad 1 einen Wohngruppenzuschlag von 224 € im Monat.

Senioren-WG: Voraussetzungen und Wohngruppenzuschlag

B

Begutachtung

Nach dem Antrag auf einen Pflegegrad prüft eine Gutachterin oder ein Gutachter, wie selbstständig jemand im Alltag noch ist. Das geschieht meist bei einem angekündigten Hausbesuch: bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch MEDICPROOF. Bewertet werden sechs Lebensbereiche, aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad.

So läuft die Begutachtung ab und so bereiten Sie sich vor

Behandlungspflege

Behandlungspflege sind pflegerische Aufgaben, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet, zum Beispiel Medikamente geben, Wunden versorgen, Insulin spritzen oder Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen. Sie gehört zur häuslichen Krankenpflege und wird von Pflegefachkräften übernommen. Mit ärztlicher Verordnung trägt in der Regel die Krankenkasse die Kosten; Erwachsene zahlen die gesetzliche Zuzahlung.

Behandlungspflege bei BESSER UMSORGT

Beratungseinsatz

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen: bei Pflegegrad 2 bis 5 einmal im Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich ein Besuch im Vierteljahr möglich. Den Besuch machen unter anderem zugelassene Pflegedienste. Wird die Pflicht-Beratung nicht abgerufen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen, im Wiederholungsfall sogar entziehen. Bei Pflegegrad 1 und beim Bezug von Sachleistungen ist der Besuch halbjährlich möglich, aber keine Pflicht. BESSER UMSORGT führt diese Beratungsbesuche selbst durch.

Beratungsbesuch bei BESSER UMSORGT

Betreutes Wohnen

Beim betreuten Wohnen, auch Service-Wohnen genannt, lebt man in einer eigenen, meist barrierearmen Wohnung und schließt zusätzlich einen Servicevertrag ab, etwa für eine Ansprechperson oder einen Hausnotruf. Der Begriff ist nicht gesetzlich geschützt, die Angebote unterscheiden sich stark. Eine Rundumversorgung ist in der Regel nicht enthalten; Pflege kommt bei Bedarf ambulant dazu.

Betreutes Wohnen: Leistungen, Verträge und Pflege

D

Dekubitus (Druckgeschwür)

Ein Dekubitus ist eine Wunde, die durch anhaltenden Druck auf die Haut entsteht, meist dort, wo Knochen dicht unter der Haut liegen, etwa an Steiß, Fersen oder Hüften. Gefährdet sind vor allem Menschen, die viel liegen oder sitzen und sich wenig selbst bewegen können. Zur Vorbeugung gehören Bewegung, regelmäßige Positionswechsel und ein täglicher Blick auf die Haut. Eine Rötung, die nicht wieder verschwindet, oder eine Wunde sollte zeitnah ärztlich oder von einer Pflegefachkraft angesehen werden.

Haut- und Mundpflege, Druckgeschwüren vorbeugen

Delir

Ein Delir ist ein akuter Verwirrtheitszustand, der sich innerhalb von Stunden oder Tagen entwickelt. Die Beschwerden wechseln oft im Laufe des Tages. Auslöser können zum Beispiel Medikamente, Flüssigkeitsmangel, Fieber, Schmerzen oder eine Operation sein. Ein Delir ist keine Demenz, Menschen mit Demenz sind aber besonders gefährdet. Plötzliche Verwirrtheit sollte immer rasch ärztlich abgeklärt werden.

Unruhe, Misstrauen, Weglaufen: herausfordernde Situationen bei Demenz

Demenz

Demenz ist ein Oberbegriff für Erkrankungen, bei denen Gedächtnis, Denken, Orientierung und die Bewältigung des Alltags nach und nach nachlassen. Nicht jede Vergesslichkeit ist eine Demenz, und Veränderungen können viele Ursachen haben. Deshalb gehört eine ärztliche Abklärung an den Anfang, meist über die Hausarztpraxis. Bei der Begutachtung für einen Pflegegrad zählen auch geistige Fähigkeiten und Verhaltensweisen, nicht nur körperliche Einschränkungen.

Ratgeber Demenz: Anzeichen, Alltag und Entlastung

E

Eigenanteil

Der Eigenanteil ist der Teil der Pflegekosten, den Pflegebedürftige selbst bezahlen, weil die Pflegekasse nur feste Beträge übernimmt. Im Pflegeheim ist der pflegebedingte Eigenanteil innerhalb einer Einrichtung für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch; die Pflegekasse zahlt darauf einen Leistungszuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer von 15 auf bis zu 75 Prozent steigt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen hinzu.

So setzt sich der Eigenanteil im Pflegeheim zusammen

Entlassmanagement

Das Krankenhaus ist verpflichtet, den Übergang nach Hause zu unterstützen, wenn die Patientin oder der Patient einwilligt. Dazu gehört auch, dass Krankenhausärzte für bis zu sieben Tage nach der Entlassung zum Beispiel Arzneimittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege verordnen dürfen. Sprechen Sie das Thema früh im Krankenhaus an, nicht erst am Entlassungstag.

Entlassung aus dem Krankenhaus gut vorbereiten

Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf bis zu 131 € im Monat. Das Geld ist zweckgebunden und wird gegen Belege erstattet, etwa für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder einen Pflegedienst. Beim Pflegedienst gilt ab Pflegegrad 2: nicht für die Körperpflege. Was im Kalenderjahr übrig bleibt, kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Entlastungsbetrag richtig nutzen

Exsikkose (Austrocknung)

Exsikkose ist der Fachbegriff für eine Austrocknung des Körpers durch Flüssigkeitsmangel. Ältere Menschen sind besonders gefährdet, weil das Durstgefühl nachlässt, vor allem bei Hitze, Fieber oder Durchfall. Mögliche Anzeichen sind trockener Mund, wenig Urin, Schwindel, Schwäche oder neu auftretende Verwirrtheit. Solche Veränderungen gehören zeitnah in ärztliche Hände; bei Bewusstseinsstörungen oder Lebensgefahr gilt der Notruf 112.

Trinken und Ernährung im Alter

F

Familienpflegezeit

Familienpflegezeit ist eine teilweise Freistellung von der Arbeit nach dem Familienpflegezeitgesetz. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate verringern, müssen aber mindestens 15 Stunden pro Woche weiterarbeiten. Der Anspruch besteht bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten, Auszubildende nicht mitgezählt. Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen höchstens 24 Monate je Angehörigem dauern.

Beruf und Pflege vereinbaren

G

Gedächtnissprechstunde

Gedächtnissprechstunden, auch Gedächtnisambulanzen genannt, sind auf die Abklärung von Gedächtnisstörungen spezialisiert. Es gibt sie oft an Kliniken. Erste Anlaufstelle ist meist die Hausarztpraxis. Sie überweist bei Bedarf an eine Gedächtnissprechstunde oder an eine Fachärztin oder einen Facharzt für Neurologie oder Psychiatrie.

Warum eine ärztliche Abklärung so wichtig ist

Grundpflege

Grundpflege ist die Hilfe bei alltäglichen Dingen rund um den Körper: Waschen, Duschen, Zahn- und Haarpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Aufstehen, Gehen und der Gang zur Toilette. In der Pflegeversicherung spricht man heute meist von körperbezogener Pflege. Übernimmt sie ein zugelassener Pflegedienst, kann sie über die Pflegesachleistungen abgerechnet werden.

Grundpflege bei BESSER UMSORGT

H

Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege ist Pflege zu Hause auf ärztliche Verordnung, bezahlt von der Krankenkasse. Sie umfasst vor allem Behandlungspflege, etwa Medikamente oder Wundversorgung, ohne feste zeitliche Grenze. Wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird, sind für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall auch Grundpflege und Hauswirtschaft möglich. Für Erwachsene fällt eine gesetzliche Zuzahlung an.

Häusliche Krankenpflege nach dem Krankenhaus

Hausnotruf

Ein Hausnotruf ist ein Gerät, mit dem Menschen, die viel allein sind, per Knopfdruck Hilfe rufen können, zum Beispiel über einen Sender am Handgelenk oder an einer Kette. Der Anbieter meldet sich dann und verständigt je nach Absprache Angehörige oder den Rettungsdienst. Die Pflegekasse kann sich als technisches Pflegehilfsmittel an den Kosten beteiligen; fragen Sie dort nach den Voraussetzungen. Für den Hausnotruf arbeitet BESSER UMSORGT mit Partnerunternehmen zusammen. Sprechen Sie uns gerne an.

Das sichere Zuhause: Tipps für jeden Raum

Herausforderndes Verhalten

Als herausforderndes Verhalten bezeichnen Fachleute zum Beispiel starke Unruhe, Rufen, Misstrauen, Abwehr oder Aggression bei Menschen mit Demenz. Meist steckt ein Anlass dahinter, den die Person nicht mehr in Worte fassen kann, etwa Schmerzen, Angst oder Überforderung. Bei der Begutachtung für einen Pflegegrad werden solche Verhaltensweisen im Bereich „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ berücksichtigt.

Was bei Unruhe, Misstrauen und Weglaufen helfen kann

I

Inkontinenz

Inkontinenz bedeutet, dass Urin oder Stuhl ungewollt abgehen. Sie ist im Alter häufig und hat verschiedene Ursachen, deshalb gehört eine ärztliche Abklärung an den Anfang; viele Formen lassen sich behandeln oder bessern. Aufsaugende Inkontinenzprodukte wie Vorlagen sind in der Regel Hilfsmittel der Krankenkasse und brauchen eine ärztliche Verordnung. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe zahlt die Pflegekasse bis zu 42 € im Monat.

Inkontinenz: offen darüber sprechen, gut versorgt sein

K

Kombinationsleistung

Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich kombinieren, zum Beispiel wenn Angehörige pflegen und ein Pflegedienst zusätzlich kommt. Das Pflegegeld wird dann um den Anteil gekürzt, zu dem Sachleistungen genutzt wurden: Wer 40 Prozent der Sachleistungen nutzt, erhält noch 60 Prozent des Pflegegeldes. An das gewählte Verhältnis ist man sechs Monate gebunden.

Pflegesachleistungen und Kombination mit Pflegegeld

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflege zu Hause für eine Zeit nicht möglich ist. Sie steht ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zur Verfügung. Kurzzeit- und Verhinderungspflege teilen sich einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Wer Pflegegeld bezieht, erhält in dieser Zeit die Hälfte davon weiter.

Verhinderungspflege und Gemeinsamer Jahresbetrag

M

Medikationsplan

Der Medikationsplan listet alle Medikamente einer Person mit Dosierung und Einnahmehinweisen übersichtlich auf. Gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, haben Anspruch darauf (§ 31a SGB V), auf Papier und elektronisch. Erstellt wird er meist von der Hausärztin oder dem Hausarzt; auf Wunsch kann auch die Apotheke ihn aktualisieren. Den Plan am besten zu jedem Arztbesuch, in die Apotheke und ins Krankenhaus mitnehmen.

Medikamente im Pflegealltag sicher handhaben

Medizinischer Dienst (MD)

Der Medizinische Dienst begutachtet im Auftrag der Pflegekassen gesetzlich Versicherte, die einen Pflegegrad beantragt haben. Viele kennen ihn noch unter dem früheren Kürzel MDK. Er prüft außerdem regelmäßig die Qualität von Pflegediensten. Für privat Versicherte übernimmt MEDICPROOF die Begutachtung.

Die MD-Begutachtung Schritt für Schritt

P

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seiner Selbstständigkeit oder seinen Fähigkeiten beeinträchtigt ist und deshalb Hilfe durch andere braucht. Dieser Zustand muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Wie stark die Beeinträchtigung ist, wird in sechs Lebensbereichen begutachtet und in einem Pflegegrad ausgedrückt.

Was ist ein Pflegegrad?

Pflegeberatung

Pflegeberatung hilft Ihnen, sich im Pflegesystem zurechtzufinden: Welche Leistungen passen, welche Anträge sind nötig, wie lässt sich die Versorgung zu Hause organisieren? Sie wird von der Pflegekasse und von Pflegestützpunkten angeboten. Sie ist etwas anderes als der verpflichtende Beratungsbesuch beim Bezug von Pflegegeld.

Plötzlich pflegebedürftig: die ersten Schritte

Pflegegeld

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, wenn sie ihre Pflege selbst sicherstellen, meist mit Hilfe von Angehörigen. Es ist frei verwendbar und wird monatlich gezahlt, von 347 € bei Pflegegrad 2 bis 990 € bei Pflegegrad 5. Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen.

Pflegegeld: Höhe, Voraussetzungen und Pflichten

Pflegegrad

Der Pflegegrad zeigt, wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Es gibt fünf Pflegegrade, von geringen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1, ab 12,5 Punkten) bis zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege (Pflegegrad 5, ab 90 Punkten). Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt und nach einer Begutachtung festgelegt. Von ihm hängt ab, welche Leistungen in welcher Höhe möglich sind.

Pflegegrade einfach erklärt

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause oder machen sie erst möglich. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 42 € im Monat. Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett werden oft leihweise zur Verfügung gestellt.

Alle Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Pflegekasse

Die Pflegekasse ist Trägerin der Pflegeversicherung und gehört zu Ihrer Krankenkasse. Bei ihr stellen Sie den Antrag auf einen Pflegegrad, formlos und auch telefonisch; die Formulare schickt sie Ihnen dann zu. Sie entscheidet über den Pflegegrad und zahlt die Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegegrad beantragen: so geht's

Pflegekurs

Pflegekurse zeigen Angehörigen und Ehrenamtlichen, wie sie zu Hause sicher und kräfteschonend pflegen. Nach § 45 SGB XI müssen die Pflegekassen sie unentgeltlich anbieten. Es gibt sie als Gruppenkurs, online und als Schulung in der häuslichen Umgebung, die auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person bei Ihnen zu Hause stattfindet.

Pflegekurse und Pflegeschulung zu Hause

Pflegesachleistung

Pflegesachleistungen sind Einsätze eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes bei Ihnen zu Hause: körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt. Sie stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, monatlich bis zu 796 € bei Pflegegrad 2 bis zu 2.299 € bei Pflegegrad 5. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab; Kosten darüber hinaus tragen Sie selbst.

Pflegesachleistungen verständlich erklärt

Pflegeunterstützungsgeld

Pflegeunterstützungsgeld gleicht den Lohnausfall aus, wenn Beschäftigte wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben und der Arbeitgeber keinen Lohn weiterzahlt. Es wird für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr gezahlt und muss unverzüglich bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragt werden, zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung oder der Bescheinigung einer Pflegefachperson.

Beruf und Pflege vereinbaren

Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt und wird von den Pflegekassen getragen. Sie unterstützt Pflegebedürftige je nach Pflegegrad, zum Beispiel mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder dem Entlastungsbetrag. Sie zahlt dabei feste Beträge bis zu einer Obergrenze; was darüber hinausgeht, tragen Pflegebedürftige selbst.

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Pflegezeit

Pflegezeit ist eine Freistellung von der Arbeit nach dem Pflegezeitgesetz. Beschäftigte, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause pflegen, können sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise freistellen lassen. Der Anspruch besteht bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten. Die Pflegezeit muss spätestens zehn Arbeitstage vorher in Textform angekündigt werden. Für den Lohnausfall ist ein zinsloses Darlehen möglich.

Beruf und Pflege vereinbaren

S

SGB V

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die gesetzliche Krankenversicherung. Für die Pflege zu Hause ist es wichtig, weil dort zum Beispiel die häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V) und das Entlassmanagement der Krankenhäuser (§ 39 SGB V) geregelt sind. Diese Leistungen zahlt die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.

Ratgeber Krankenhaus und Entlassung

SGB XI

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die soziale Pflegeversicherung. Dort steht, wann jemand als pflegebedürftig gilt, wie die Pflegegrade ermittelt werden und welche Leistungen es gibt, etwa Pflegegeld (§ 37), Pflegesachleistungen (§ 36) oder den Entlastungsbetrag (§ 45b). Zuständig für diese Leistungen ist die Pflegekasse.

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick

T

Tagespflege

In der Tagespflege verbringen Pflegebedürftige den Tag in einer Einrichtung und sind abends wieder zu Hause; bei der Nachtpflege ist es umgekehrt. Das gibt Struktur, Gesellschaft und entlastet pflegende Angehörige. Die Pflegekasse zahlt dafür ab Pflegegrad 2 monatlich bis zu 721 € bei Pflegegrad 2 bis zu 2.085 € bei Pflegegrad 5. Auch der Entlastungsbetrag kann dafür eingesetzt werden.

Wohnen und Pflege: die Möglichkeiten im Überblick

V

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und Pflege zu Hause; ein vorheriger Antrag ist nicht nötig. Sie ist für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr möglich, auch stundenweise, und wird aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € bezahlt.

Verhinderungspflege: Anspruch und Abrechnung

Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege bedeutet, dass ein pflegebedürftiger Mensch dauerhaft in einem Pflegeheim lebt und dort rund um die Uhr versorgt wird. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen monatlichen Betrag für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege, zum Beispiel 1.319 € bei Pflegegrad 3. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Bewohnerinnen und Bewohner grundsätzlich selbst.

Pflegeheim: Kosten, Eigenanteil und Auswahl

W

Wohnraumanpassung

Mit einer Wohnraumanpassung wird die Wohnung an die Bedürfnisse eines pflegebedürftigen Menschen angepasst, zum Beispiel durch eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, das Entfernen von Schwellen oder einen Treppenlift. Die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme zahlen. Sprechen Sie vor dem Umbau mit Ihrer Pflegekasse.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Pflegekasse und Krankenkasse?

Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse, ist aber für die Leistungen der Pflegeversicherung zuständig, etwa Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Die Krankenkasse zahlt zum Beispiel die häusliche Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung.

Heißt es Pflegestufe oder Pflegegrad?

Heute heißt es Pflegegrad. Es gibt fünf Pflegegrade, die sich nach der Selbstständigkeit im Alltag richten. Den Begriff Pflegestufe hört man im Alltag trotzdem noch oft.

Quellen & Stand

Leistungsbeträge Stand: Januar 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025)).

Zuletzt geprüft: 29.09.2026.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.

Persönliche Unterstützung

Wenn nach dem Lesen Fragen offenbleiben, erklärt Ihnen BESSER UMSORGT gern persönlich, welche Leistungen in Ihrer Situation in Frage kommen.

BESSER UMSORGT ist Ihr ambulanter Pflegedienst in Sinzig, Remagen und Bad Breisig.