Krankenhaus & Entlassung

Vom Entlassmanagement bis zur ersten Woche zu Hause: Hier erfahren Sie, welche Hilfen es nach dem Krankenhaus gibt und wie Sie die Entlassung vorbereiten.

Kurz erklärt

Das Krankenhaus muss mit dem Entlassmanagement den Übergang nach Hause unterstützen, wenn der Patient einwilligt. Krankenhausärzte dürfen für bis zu sieben Tage nach der Entlassung unter anderem Medikamente, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege verordnen. Danach übernimmt die Hausarztpraxis. Ist länger Pflege nötig, kann der Pflegegrad schon im Krankenhaus beantragt werden.

Ein Krankenhausaufenthalt ist für die ganze Familie eine Ausnahmesituation. Und oft kommt die Entlassung schneller als gedacht. Dann stellen sich viele Fragen auf einmal: Wer hilft zu Hause beim Waschen? Wer versorgt die Wunde? Sind Rollator oder Toilettenstuhl rechtzeitig da? Und was passiert, wenn die Hilfe länger nötig ist?

Sie stehen dabei nicht allein da. Jedes Krankenhaus muss den Übergang nach Hause mit dem Entlassmanagement unterstützen, wenn der Patient einwilligt. Krankenhausärzte dürfen für bis zu sieben Tage nach der Entlassung unter anderem Medikamente, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege verordnen. So entsteht keine Lücke, bis die Hausarztpraxis übernimmt.

Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkasse und setzt keinen Pflegegrad voraus. Je nach Situation umfasst sie medizinische Behandlungspflege, aber auch für begrenzte Zeit Hilfe bei der Körperpflege und im Haushalt. Zeichnet sich ab, dass Ihr Angehöriger dauerhaft Unterstützung braucht, kann der Antrag auf einen Pflegegrad schon im Krankenhaus gestellt werden. Für die Begutachtung gelten dann verkürzte Fristen.

Und wenn die Versorgung zu Hause zum Entlasstermin noch nicht steht? Dann sprechen Sie das offen im Krankenhaus an, bevor der Termin feststeht. Mit Pflegegrad 2 bis 5 kann eine Kurzzeitpflege die Zeit überbrücken, bis zu Hause alles vorbereitet ist.

In dieser Themenwelt finden Sie alles, was Sie für einen guten Start zu Hause brauchen. Der Beitrag Aus dem Krankenhaus nach Hause erklärt die Regeln verständlich und zeigt in einem Zeitstrahl, was vor der Entlassung, am Entlasstag und in der ersten Woche zu tun ist. Mit unserer interaktiven Checkliste zur Krankenhausentlassung haken Sie Punkt für Punkt ab und behalten den Überblick.

Nach der Entlassung übernimmt BESSER UMSORGT zum Beispiel Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Grundpflege. Wie ein Pflegedienst arbeitet und wer was bezahlt, erklärt unser Beitrag Was macht ein ambulanter Pflegedienst?

Sie wissen noch nicht, welche Unterstützung nach der Entlassung passen könnte? Der PflegeCheck gibt Ihnen in wenigen Fragen eine erste Orientierung.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange gelten Verordnungen aus dem Krankenhaus?

Im Rahmen des Entlassmanagements dürfen Krankenhausärzte für bis zu sieben Tage nach der Entlassung verordnen. Danach muss die Hausärztin oder der Hausarzt weiter verordnen. Vereinbaren Sie deshalb früh einen Termin.

Wer bezahlt den Pflegedienst nach dem Krankenhaus?

Häusliche Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung zahlt die Krankenkasse, für Erwachsene mit gesetzlicher Zuzahlung. Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat, erhält Grundpflege und Hauswirtschaft über die Pflegekasse. Behandlungspflege wie Verbandswechsel trägt in beiden Fällen die Krankenkasse.

Wann sollte ich mich um die Entlassung kümmern?

So früh wie möglich, am besten schon in den ersten Tagen des Aufenthalts. Dann bleibt Zeit, Hilfsmittel liefern zu lassen, einen Pflegedienst zu finden und die Wohnung vorzubereiten.

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 29.09.2026.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.

Persönliche Unterstützung

BESSER UMSORGT übernimmt nach der Entlassung ärztlich verordnete Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Injektionen und Wundversorgung sowie Grundpflege und Hilfe im Haushalt.

BESSER UMSORGT ist Ihr ambulanter Pflegedienst in Sinzig, Remagen und Bad Breisig.