Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige leisten Großartiges – und brauchen auch einmal eine Pause. Wir übernehmen die Pflege in dieser Zeit zuverlässig und vertrauensvoll.

Verhinderungspflege – ambulanter Pflegedienst BESSER UMSORGT

Wir springen ein, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, krank sind oder eine Auszeit brauchen.

Wann hilft die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) greift immer dann, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.

  • Urlaub oder Kur der pflegenden Angehörigen

    Auch pflegende Angehörige brauchen Erholung. Fahren Sie in den Urlaub oder zur Kur – wir übernehmen in dieser Zeit die Pflege Ihres Angehörigen zu Hause. Die Kosten trägt die Pflegekasse über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (ab Pflegegrad 2).

  • Krankheit der Pflegeperson

    Wird die private Pflegeperson plötzlich krank, springen wir kurzfristig ein, damit die Versorgung lückenlos weiterläuft. Rufen Sie uns einfach an – wir klären die Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie.

  • Termine, Erledigungen oder einfach eine Auszeit

    Verhinderungspflege gibt es nicht nur für Urlaub: Auch für eigene Arzttermine, Behördengänge, Familienfeiern oder einfach ein paar freie Stunden können Sie die Leistung nutzen – ohne schlechtes Gewissen.

  • stundenweise oder tageweise Vertretung

    Die Verhinderungspflege lässt sich flexibel stundenweise nutzen. Bei einer Vertretung unter acht Stunden am Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt. So lässt sich das Budget der Pflegekasse sehr gezielt einsetzen.

  • Pflege im gewohnten Zuhause – ohne Umzug

    Anders als bei der Kurzzeitpflege in einem Heim bleibt Ihr Angehöriger bei der Verhinderungspflege in seiner vertrauten Umgebung. Gerade für Menschen mit Demenz ist das ein großer Vorteil.

Voraussetzungen

Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Die Leistung kann flexibel – auch stundenweise – genutzt werden. Gerne klären wir mit Ihnen, welches Budget Ihnen zur Verfügung steht, und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Gut zu wissen: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden über einen gemeinsamen Jahresbetrag der Pflegekasse finanziert. Wir beraten Sie gerne, wie Sie diesen optimal nutzen.

Wir beraten Sie gerne

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir vereinbaren ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Büro in Sinzig. Telefon 02642-292980 (Mo–Fr 8:00–15:30 Uhr).

Kontakt aufnehmen Ablauf ansehen