
Wir springen ein, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, krank sind oder eine Auszeit brauchen.
Wann hilft die Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) greift immer dann, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.
Urlaub oder Kur der pflegenden Angehörigen
Auch pflegende Angehörige brauchen Erholung. Fahren Sie in den Urlaub oder zur Kur – wir übernehmen in dieser Zeit die Pflege Ihres Angehörigen zu Hause. Die Kosten trägt die Pflegekasse über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (ab Pflegegrad 2).
Krankheit der Pflegeperson
Wird die private Pflegeperson plötzlich krank, springen wir kurzfristig ein, damit die Versorgung lückenlos weiterläuft. Rufen Sie uns einfach an – wir klären die Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie.
Termine, Erledigungen oder einfach eine Auszeit
Verhinderungspflege gibt es nicht nur für Urlaub: Auch für eigene Arzttermine, Behördengänge, Familienfeiern oder einfach ein paar freie Stunden können Sie die Leistung nutzen – ohne schlechtes Gewissen.
stundenweise oder tageweise Vertretung
Die Verhinderungspflege lässt sich flexibel stundenweise nutzen. Bei einer Vertretung unter acht Stunden am Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt. So lässt sich das Budget der Pflegekasse sehr gezielt einsetzen.
Pflege im gewohnten Zuhause – ohne Umzug
Anders als bei der Kurzzeitpflege in einem Heim bleibt Ihr Angehöriger bei der Verhinderungspflege in seiner vertrauten Umgebung. Gerade für Menschen mit Demenz ist das ein großer Vorteil.
Voraussetzungen
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Die Leistung kann flexibel – auch stundenweise – genutzt werden. Gerne klären wir mit Ihnen, welches Budget Ihnen zur Verfügung steht, und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Gut zu wissen: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden über einen gemeinsamen Jahresbetrag der Pflegekasse finanziert. Wir beraten Sie gerne, wie Sie diesen optimal nutzen.
Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir vereinbaren ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Büro in Sinzig. Telefon 02642-292980 (Mo–Fr 8:00–15:30 Uhr).