Pflegegradrechner: Welcher Pflegegrad könnte in Betracht kommen?

Beantworten Sie Schritt für Schritt Fragen zu Selbständigkeit und Unterstützungsbedarf. Sie erhalten eine unverbindliche Orientierung – berechnet nach der offiziellen Begutachtungssystematik.

  • kostenlos & ohne Anmeldung
  • ca. 10–15 Minuten
  • Angaben bleiben in Ihrem Browser

Der BESSER-UMSORGT-Pflegegradrechner bietet eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage Ihrer eigenen Angaben. Er ersetzt weder die Begutachtung noch die Entscheidung der Pflegekasse über einen Pflegegrad.

So rechnet der Pflegegradrechner

Bei der Begutachtung wird geprüft, wie selbständig ein Mensch in sechs Lebensbereichen (Modulen) ist. Für jede Antwort gibt es Einzelpunkte. Die Summe je Modul wird nach einer gesetzlichen Tabelle in gewichtete Punkte umgerechnet – insgesamt höchstens 100 Punkte.

Die sechs Module und ihre Gewichtung (§ 15 Abs. 2 SGB XI)
ModulGewichtunghöchstens
1 Mobilität10 %10 Punkte
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – es zählt der höhere Wert15 %15 Punkte
4 Selbstversorgung40 %40 Punkte
5 Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen20 %20 Punkte
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %15 Punkte
Pflegegrade nach Gesamtpunkten (§ 15 Abs. 3 SGB XI)
GesamtpunktePflegegrad
unter 12,5kein Pflegegrad
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3
70 bis unter 90Pflegegrad 4
90 bis 100Pflegegrad 5

Besonderheiten, die der Rechner genau so berücksichtigt: Essen zählt dreifach, Trinken und Toilettengang doppelt; Inkontinenz-Fragen zählen nur bei überwiegender oder kompletter Inkontinenz bzw. Katheter oder Stoma; in Modul 5 zählen nur ärztlich verordnete Maßnahmen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind. Außerdem gibt es eine besondere Bedarfskonstellation, bei der Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten in Betracht kommt.

Berechnungsgrundlage

Der Rechner orientiert sich an den aktuell gültigen Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund und den gesetzlichen Vorgaben des SGB XI (§ 15 sowie Anlagen 1 und 2). Punktwerte, Umrechnungstabellen und Grenzen sind unverändert daraus übernommen und automatisch getestet.

Regelstand: 2026-10-01.1 · zuletzt fachlich überprüft: 30.09.2026

Der PflegeCheck beantwortet eine andere Frage: Welche Unterstützung passt zu Ihrer Situation? Und der Leistungs-Navigator zeigt, welche Leistungen interessant sein könnten.

Häufig gestellte Fragen

Wie genau ist der Pflegegradrechner?

Der Rechner verwendet dieselben Kriterien, Punktwerte und Umrechnungstabellen wie die gesetzliche Begutachtung. Das Ergebnis hängt aber vollständig von Ihren eigenen Angaben ab. Gutachterinnen und Gutachter bewerten einzelne Punkte oft anders – deshalb ist das Ergebnis nur eine Orientierung.

Werden meine Angaben gespeichert oder übertragen?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Antworten werden nicht an uns oder andere übertragen. Damit ein versehentliches Neuladen nichts löscht, merkt sich nur dieser Browser-Tab Ihre Antworten, bis Sie ihn schließen.

Warum zählen Modul 2 und Modul 3 nicht beide?

So schreibt es das Gesetz vor (§ 15 Abs. 3 SGB XI): Aus den Bereichen „Denken & Verständigung“ und „Verhalten & Gefühle“ zählt nur der höhere gewichtete Wert – höchstens 15 Punkte.

Kann ich den Rechner für ein Kind nutzen?

Nein. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gelten besondere Regeln: Sie werden mit gleichaltrigen, gesund entwickelten Kindern verglichen, und für Kinder bis 18 Monate gibt es eine eigene Einstufung. Wir beraten Sie dazu gern persönlich.

Was mache ich mit dem Ergebnis?

Liegt Ihr Orientierungswert im Bereich eines Pflegegrades, lohnt sich ein Antrag bei der Pflegekasse. Die Zusammenfassung können Sie ausdrucken und zur Vorbereitung auf die Begutachtung nutzen.

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 30.09.2026.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.

Persönliche Unterstützung

Sie möchten den Pflegegrad beantragen oder sich auf die Begutachtung vorbereiten? Wir beraten Sie gern persönlich und kostenlos.

BESSER UMSORGT ist Ihr ambulanter Pflegedienst in Sinzig, Remagen und Bad Breisig.