Pflegegrad 4: Leistungen & Voraussetzungen

Pflegegrad 4: welche Leistungen es gibt, wie oft der Beratungsbesuch kommt und wie Angehörige durch Verhinderungspflege und Hilfsmittel entlastet werden.

Redaktion BESSER UMSORGTVeröffentlicht: Zuletzt geprüft:

Kurz erklärt

Pflegegrad 4 erhalten Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit, also mit 70 bis unter 90 Punkten. Es gibt Pflegegeld von 800 € im Monat oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.859 €, auch kombiniert. Bei Pflegegeld ist halbjährlich ein Beratungsbesuch Pflicht, auf Wunsch auch vierteljährlich. Weil die Pflege viel Kraft kostet, sind Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Hilfsmittel in diesem Grad besonders wertvoll.

Pflegeschulung am Pflegebett mit Angehörigen

Was Pflegegrad 4 bedeutet

Pflegegrad 4 steht im Gesetz für „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. In der Begutachtung sind dafür 70 bis unter 90 Punkte nötig. Wie der Pflegegrad berechnet wird, erklärt der Beitrag Was ist ein Pflegegrad?

Menschen mit Pflegegrad 4 brauchen bei den meisten Dingen des Alltags Unterstützung. Oft betrifft das die ganze Körperpflege, das An- und Auskleiden, das Essen und Trinken und jeden Weg innerhalb der Wohnung. Manche können nicht mehr allein aufstehen oder sich im Bett drehen. Andere sind körperlich noch beweglich, brauchen aber fast ständig Anleitung und jemanden, der sie im Blick behält. Nicht die Diagnose entscheidet, sondern wie viel Selbständigkeit im Alltag noch möglich ist.

Für die Familie bedeutet das häufig: Die Pflege bestimmt den Tagesablauf. Darum geht es in diesem Beitrag nicht nur um Geld, sondern auch darum, wie Angehörige Entlastung finden.

Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick

Leistungen bei Pflegegrad 4 (Stand Januar 2026)
LeistungBetragZeitraumGrundlage
Pflegegeld800 €monatlich§ 37 SGB XI
Pflegesachleistungen1.859 €monatlich, bis zu§ 36 SGB XI
Entlastungsbetrag131 €monatlich, bis zu§ 45b SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)3.539 €im Kalenderjahr, bis zu§ 42a SGB XI
Tages- und Nachtpflege1.685 €monatlich, bis zu§ 41 SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €monatlich, bis zu§ 40 SGB XI
Zuschuss zur Wohnraumanpassung (je Maßnahme)4.180 €je Maßnahme, bis zu§ 40 Abs. 4 SGB XI
Digitale Pflegeanwendungen + Unterstützung70 €monatlich, bis zu (40 € DiPA + 30 € Unterstützung)§§ 39a, 40a, 40b SGB XI
Pflegeheim (vollstationär)1.855 €monatlich (Pflegegrad 1: Zuschuss)§ 43 SGB XI

Stand der Beträge: Januar 2026. Die Übersicht zeigt, was Ihnen zusteht. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wie die Leistungen zusammenspielen.

Pflegegeld und Pflegedienst bei hohem Hilfebedarf

Pflegen Angehörige, gibt es Pflegegeld von 800 € im Monat. Übernimmt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst Aufgaben, stehen Pflegesachleistungen von bis zu 1.859 € im Monat zur Verfügung. Der Pflegedienst rechnet sie direkt mit der Pflegekasse ab. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie als Eigenanteil selbst.

Bei Pflegegrad 4 wird beides häufig kombiniert. Ein Pflegedienst kommt etwa morgens und abends für die Grundpflege, den Rest des Tages übernimmt die Familie. Das Pflegegeld wird dann um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistung genutzt wurde. An die Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden.

Wer einen Angehörigen mit so hohem Bedarf pflegt, leistet viel. Für Pflegepersonen kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Fragen Sie bei der Pflegekasse nach, ob das für Sie gilt.

Medizinische Aufgaben wie Wundversorgung oder Injektionen sind Behandlungspflege. Sie werden ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet, getrennt von der Pflegeversicherung.

Beratungsbesuch: halbjährlich Pflicht, vierteljährlich möglich

Beziehen Sie Pflegegeld, auch als Teil der Kombination, ist einmal im Halbjahr ein Beratungsbesuch zu Hause Pflicht. Bei Pflegegrad 4 haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, ihn einmal im Vierteljahr in Anspruch zu nehmen. Durchgeführt wird er unter anderem von zugelassenen Pflegediensten. BESSER UMSORGT führt Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI selbst durch.

Nutzen Sie diese Termine ruhig öfter. Die Beraterin oder der Berater schaut von außen auf die Situation, gibt praktische Tipps und bemerkt, wenn Hilfsmittel fehlen oder die pflegende Person an ihre Grenzen kommt. Wird der Pflichtbesuch nicht abgerufen, muss die Kasse das Pflegegeld kürzen, im Wiederholungsfall entziehen.

Entlastung für pflegende Angehörige

Pflege auf diesem Niveau ist auf Dauer nur durchzuhalten, wenn die Hauptpflegeperson auch Pausen hat. Dafür gibt es mehrere Bausteine:

  • Verhinderungspflege: Ist die Pflegeperson verhindert, etwa durch Urlaub, Kur, Krankheit oder einfach eine Auszeit, übernimmt jemand anderes. Bis zu acht Wochen im Jahr, auch stundenweise, ohne Antrag vorab. Springen nahe Angehörige ein, sind grundsätzlich bis zu 1.600 € im Jahr möglich.
  • Kurzzeitpflege: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Während beider Leistungen wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt.
  • Tagespflege: Für Tages- oder Nachtpflege stehen bis zu 1.685 € im Monat bereit.
  • Entlastungsbetrag: Bis zu 131 € im Monat gegen Belege, zum Beispiel für Hilfe im Haushalt und Betreuung. Für Körperpflege durch einen Pflegedienst darf er ab Pflegegrad 2 nicht verwendet werden.
  • Wissen und Gespräche: In einer kostenlosen Pflegeschulung bei Ihnen zu Hause lernen Angehörige, wie sie rückenschonend heben, lagern und umsetzen. Wer seelisch erschöpft ist, findet in der psychologischen Begleitung entlastende Gespräche.

Weitere Ideen für den Alltag mit einem pflegebedürftigen Menschen finden Sie in unserer Themenwelt für pflegende Angehörige.

Hilfsmittel und Wohnraum

Mit Pflegegrad 4 wird die Ausstattung zu Hause wichtig, für den Pflegebedürftigen und für den Rücken der Pflegenden. Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett stellt die Pflegekasse oft leihweise zur Verfügung. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, gibt es bis zu 42 € im Monat.

Wenn die Wohnung angepasst werden muss, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Sprechen Sie vor dem Umbau mit der Pflegekasse. Wo zu Hause Gefahren lauern, zeigt Ihnen unsere interaktive Wohnung „Sicher zu Hause“.

Aus dem Alltag

Was bedeutet das für mich?

Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen hohe Leistungen zu. Nutzen Sie sie, damit die Pflege auf mehrere Schultern verteilt ist. Legen Sie gemeinsam fest, was die Familie leisten kann, wo ein Pflegedienst hilft und wann die Hauptpflegeperson Pause macht. Sprechen Sie beim Beratungsbesuch offen an, was schwerfällt.

Wenn die Pflege zu Hause trotz aller Hilfe nicht mehr möglich ist, zahlt die Pflegekasse für ein Pflegeheim bei Pflegegrad 4 bis zu 1.855 € im Monat. Das ist eine persönliche Entscheidung, für die Sie sich Zeit und Beratung nehmen sollten.

Nimmt der Hilfebedarf weiter zu, kann eine Höherstufung sinnvoll sein. Die Unterschiede erklärt der Beitrag zu Pflegegrad 5 und seinen besonderen Anforderungen. Den Vergleich zum niedrigeren Grad finden Sie bei Pflegegrad 3 mit Kombinationsleistung. Wie der Antrag abläuft, steht unter Pflegegrad beantragen, wie Sie sich auf den Besuch des Gutachters vorbereiten, im Beitrag zur MD-Begutachtung. Eine erste Einschätzung gibt Ihnen unser PflegeCheck.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 4?

Das Pflegegeld beträgt 800 € im Monat (Stand Januar 2026). Es wird gezahlt, wenn Angehörige oder andere Pflegepersonen die Pflege sicherstellen. Nutzen Sie zusätzlich einen Pflegedienst über die Sachleistung, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

Wie oft muss bei Pflegegrad 4 ein Beratungsbesuch stattfinden?

Wer Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch abrufen. Bei Pflegegrad 4 können Sie ihn zusätzlich einmal im Vierteljahr in Anspruch nehmen. Gerade bei aufwendiger Pflege kann das häufigere Gespräch eine echte Hilfe sein.

Kann mein Sohn die Verhinderungspflege übernehmen, wenn meine Frau zur Kur fährt?

Ja, auch nahe Angehörige können Verhinderungspflege leisten. Tun sie das nicht beruflich, sind grundsätzlich bis zu 1.600 € im Jahr möglich. Notwendige Auslagen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden, insgesamt höchstens bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag.

Müssen wir bei Pflegegrad 4 ins Pflegeheim?

Nein. Ob die Pflege zu Hause oder im Heim stattfindet, entscheiden Sie. Auch mit Pflegegrad 4 ist Pflege zu Hause möglich, oft mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes. Wichtig ist, dass die pflegenden Angehörigen dabei nicht über ihre Kräfte gehen.

Quellen & Stand

Leistungsbeträge Stand: Januar 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025)).

Zuletzt geprüft: 29.09.2026.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.

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