Kurz erklärt
Pflegegrad 2 erhalten Menschen mit erheblichen Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit, also mit 27 bis unter 47,5 Punkten. Ab diesem Grad gibt es Pflegegeld von 347 € im Monat, wenn Angehörige die Pflege übernehmen, oder Pflegesachleistungen von bis zu 796 € für einen Pflegedienst. Beides lässt sich anteilig kombinieren. Dazu kommen der Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege und weitere Hilfen.
Was Pflegegrad 2 bedeutet
Pflegegrad 2 steht im Gesetz für „erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. In der Begutachtung sind dafür 27 bis unter 47,5 Punkte nötig. Es ist der erste Grad, ab dem die Pflegeversicherung Geld für die Pflege zu Hause zahlt.
Wie sieht das im Alltag aus? Häufig gibt es Dinge, die nicht mehr ohne Hilfe gehen: den Rücken waschen, die Strümpfe anziehen, die Tabletten für die Woche richten, das Bett beziehen. Manche Menschen werden unsicher auf den Beinen, andere verlieren leichter den Überblick über Termine oder Post. Oft übernehmen Partner oder Kinder einen Teil davon, und der Tag ist trotzdem noch weitgehend selbst gestaltet.
Entscheidend für den Pflegegrad ist nicht eine bestimmte Erkrankung, sondern wie selbständig jemand im Alltag ist. Wie die Punkte berechnet werden, lesen Sie im Beitrag Was ist ein Pflegegrad?
Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick
| Leistung | Betrag | Zeitraum | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € | monatlich | § 37 SGB XI |
| Pflegesachleistungen | 796 € | monatlich, bis zu | § 36 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | 131 € | monatlich, bis zu | § 45b SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) | 3.539 € | im Kalenderjahr, bis zu | § 42a SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | 721 € | monatlich, bis zu | § 41 SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | monatlich, bis zu | § 40 SGB XI |
| Zuschuss zur Wohnraumanpassung (je Maßnahme) | 4.180 € | je Maßnahme, bis zu | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Digitale Pflegeanwendungen + Unterstützung | 70 € | monatlich, bis zu (40 € DiPA + 30 € Unterstützung) | §§ 39a, 40a, 40b SGB XI |
| Pflegeheim (vollstationär) | 805 € | monatlich (Pflegegrad 1: Zuschuss) | § 43 SGB XI |
Stand der Beträge: Januar 2026. Die Tabelle zeigt, was Ihnen zusteht. Welche Leistung zu Ihrer Situation passt, hängt vor allem davon ab, wer die Pflege übernimmt. Darum geht es im nächsten Abschnitt.
Pflegegeld, Pflegesachleistung oder beides?
Pflegegeld: wenn Angehörige pflegen
Das Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 2 347 € im Monat. Sie bekommen es, wenn Sie die Pflege selbst sicherstellen, zum Beispiel durch Ihre Familie. Das Geld ist frei verwendbar. Sie können es zum Beispiel als Anerkennung an die pflegende Person weitergeben. Für Pflegepersonen kann die Pflegekasse außerdem Beiträge zur Rentenversicherung zahlen; fragen Sie dort nach, ob das für Sie gilt.
Wichtig: Wer Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen. Diesen führen unter anderem zugelassene Pflegedienste durch, auch BESSER UMSORGT (Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI). Wird er versäumt, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen, im Wiederholungsfall sogar entziehen.
Pflegesachleistung: wenn ein Pflegedienst hilft
Kommt ein zugelassener ambulanter Pflegedienst, stehen Ihnen Pflegesachleistungen von bis zu 796 € im Monat zu. Das Geld fließt nicht an Sie, sondern der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Dafür können Sie Hilfe bei der Körperpflege, pflegerische Betreuung und Hilfe im Haushalt nutzen. Kosten über dem Betrag tragen Sie selbst.
Die Kombination: beides anteilig
Oft passt eine Mischung am besten: Der Pflegedienst übernimmt einzelne Aufgaben, den Rest erledigt die Familie. Das nennt sich Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird dann um den Prozentsatz gekürzt, zu dem Sie die Sachleistung genutzt haben.
Ein Rechenbeispiel: Der Pflegedienst rechnet in einem Monat Einsätze ab, die 30 % des Sachleistungsbetrags ausmachen. Dann erhalten Sie zusätzlich 70 % des Pflegegeldes. An das gewählte Verhältnis sind Sie sechs Monate gebunden.
Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2
Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Er wird gegen Belege erstattet und ist für bestimmte Zwecke gedacht: Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes.
Hier liegt ein wichtiger Unterschied zu Pflegegrad 1: Ab Pflegegrad 2 darf der Entlastungsbetrag nicht für Körperpflege durch einen Pflegedienst eingesetzt werden. Gut geeignet ist er dagegen für Hilfe im Haushalt und Betreuung im Alltag oder für gemeinsame Zeit, Spaziergänge und Begleitung zu Terminen. Übrige Beträge eines Jahres können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Verhinderungspflege: wenn Angehörige eine Pause brauchen
Ab Pflegegrad 2 gibt es die Verhinderungspflege. Sie greift, wenn die pflegende Person verhindert ist, ob durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen. Einen Antrag vorab brauchen Sie dafür nicht, und seit Juli 2025 muss auch keine Vorpflegezeit mehr erfüllt sein.
- Möglich sind bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, auch stundenweise.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.
- Springen nahe Angehörige ein, die das nicht beruflich tun, sind grundsätzlich bis zu 694 € im Jahr möglich. Notwendige Auslagen wie Fahrtkosten können zusätzlich erstattet werden, insgesamt höchstens bis zum Jahresbetrag.
- Während der Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt, für bis zu acht Wochen im Jahr. Bei stundenweiser Verhinderung von weniger als acht Stunden am Tag kürzen die Pflegekassen das Pflegegeld in der Regel nicht. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kasse nach.
Die Erstattung beantragen Sie spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Ersatzpflege folgt. BESSER UMSORGT übernimmt die Verhinderungspflege zu Hause stundenweise oder tageweise.
Weitere Leistungen in diesem Grad sind Tages- oder Nachtpflege mit bis zu 721 € im Monat, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € im Monat und ein Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme für Anpassungen der Wohnung.
Aus dem Alltag
Wenn sich der Bedarf verändert
Braucht Ihr Angehöriger mehr Hilfe als bei der Begutachtung, können Sie jederzeit eine Höherstufung bei der Pflegekasse beantragen. Der Medizinische Dienst kommt dann erneut zu Ihnen. Tipps zur Vorbereitung finden Sie im Beitrag zur MD-Begutachtung, den Ablauf des Antrags unter Pflegegrad beantragen.
Was sich mit einem Grad mehr ändert, lesen Sie bei Pflegegrad 3 und seinen Leistungen. Wie die Leistungen im Einstiegsgrad aussehen, zeigt der Beitrag zu Pflegegrad 1 ohne Pflegegeld.
Was bedeutet das für mich?
Mit Pflegegrad 2 haben Sie die Wahl, wie Pflege bei Ihnen zu Hause organisiert wird. Diese Schritte helfen:
- Klären Sie in der Familie, wer was übernehmen kann und wo ein Pflegedienst sinnvoll ist.
- Wählen Sie danach Pflegegeld, Sachleistung oder die Kombination.
- Wenn Sie Pflegegeld beziehen: Vereinbaren Sie den Beratungsbesuch rechtzeitig.
- Nutzen Sie den Entlastungsbetrag jeden Monat für Haushalt oder Betreuung.
- Planen Sie Pausen für pflegende Angehörige über die Verhinderungspflege ein.
Sie möchten wissen, ob der Pflegegrad noch zur Situation passt? Unser PflegeCheck hilft Ihnen bei einer ersten Einschätzung.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?
Das Pflegegeld beträgt 347 € im Monat (Stand Januar 2026). Sie erhalten es, wenn Sie die Pflege selbst sicherstellen, zum Beispiel durch Angehörige. Nutzen Sie zusätzlich einen Pflegedienst über die Sachleistung, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.
Muss ich bei Pflegegrad 2 einen Beratungsbesuch machen?
Ja, wenn Sie Pflegegeld beziehen. Dann ist einmal im Halbjahr ein Beratungsbesuch zu Hause Pflicht, etwa durch einen zugelassenen Pflegedienst. Wird er nicht abgerufen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.
Darf ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 für Hilfe beim Duschen nutzen?
Nein. Ab Pflegegrad 2 darf der Entlastungsbetrag nicht für Leistungen der Selbstversorgung eines Pflegedienstes eingesetzt werden, also nicht für Körperpflege. Dafür sind die Pflegesachleistungen gedacht. Den Entlastungsbetrag können Sie zum Beispiel für Hilfe im Haushalt oder Betreuung verwenden.
Kann ich die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Sachleistung jeden Monat ändern?
An das gewählte Verhältnis sind Sie grundsätzlich sechs Monate gebunden. Überlegen Sie deshalb vorher gemeinsam, wie viel der Pflegedienst übernehmen soll. Ihre Pflegekasse kann Ihnen sagen, was in Ihrer Situation gilt.
Quellen & Stand
Leistungsbeträge Stand: Januar 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025)).
Zuletzt geprüft: 29.09.2026.
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI – Pflegegeld
- § 38 SGB XI – Kombination von Geldleistung und Sachleistung
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 39 SGB XI – Verhinderungspflege
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (PDF)
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren
Persönliche Unterstützung
BESSER UMSORGT unterstützt bei der Körperpflege, im Haushalt und mit Betreuung im Alltag. Wenn Angehörige eine Pause brauchen, springen wir im Rahmen der Verhinderungspflege stundenweise oder tageweise ein.
BESSER UMSORGT ist Ihr ambulanter Pflegedienst in Sinzig, Remagen und Bad Breisig.