Kurz erklärt
Pflegegrad 1 erhalten Menschen mit geringen Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit, also mit 12,5 bis unter 27 Punkten in der Begutachtung. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es in diesem Grad nicht. Dafür stehen Ihnen unter anderem der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat, Pflegehilfsmittel, Beratung und ein Zuschuss für Anpassungen der Wohnung zu. Den Entlastungsbetrag dürfen Sie bei Pflegegrad 1 auch für Hilfe bei der Körperpflege durch einen Pflegedienst einsetzen.

Was Pflegegrad 1 bedeutet
Pflegegrad 1 ist der Einstieg in die Leistungen der Pflegeversicherung. Das Gesetz spricht von „geringen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. In der Begutachtung sind dafür 12,5 bis unter 27 Punkte nötig. Wie diese Punkte zustande kommen, erklären wir im Beitrag Was ist ein Pflegegrad und wie wird er berechnet?
Im Alltag sieht das oft so aus: Sie kommen im Großen und Ganzen allein zurecht, aber einzelne Dinge fallen schwerer als früher. Der Einstieg in die Dusche macht unsicher. Der Wocheneinkauf ist zu schwer geworden. Termine oder Tabletten geraten manchmal durcheinander. Viele Menschen mit Pflegegrad 1 leben weiter in ihrer eigenen Wohnung, oft mit etwas Hilfe von Familie oder Nachbarn.
Für den Pflegegrad zählt nicht die Diagnose, sondern wie selbständig jemand seinen Alltag bewältigt. Außerdem muss der Unterstützungsbedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.
Kein Pflegegeld, keine Sachleistungen: was es stattdessen gibt
Das ist der wichtigste Unterschied zu allen anderen Graden: Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Das regelt § 28a SGB XI. Viele sind darüber zunächst enttäuscht. Trotzdem lohnt sich der Pflegegrad, denn Ihnen stehen mehrere Leistungen zu, teils monatlich, teils einmalig. Hier sehen Sie alle auf einen Blick:
| Leistung | Betrag | Zeitraum | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € | monatlich, bis zu | § 45b SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | monatlich, bis zu | § 40 SGB XI |
| Zuschuss zur Wohnraumanpassung (je Maßnahme) | 4.180 € | je Maßnahme, bis zu | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Digitale Pflegeanwendungen + Unterstützung | 70 € | monatlich, bis zu (40 € DiPA + 30 € Unterstützung) | §§ 39a, 40a, 40b SGB XI |
| Pflegeheim (vollstationär) | 131 € | monatlich (Pflegegrad 1: Zuschuss) | § 43 SGB XI |
Die Beträge entsprechen dem Stand Januar 2026. Was genau hinter Pflegegeld und Pflegesachleistungen steckt, lesen Sie in den eigenen Beiträgen. Für Sie werden diese Leistungen erst mit Pflegegrad 2 interessant.
Der Entlastungsbetrag: Ihre wichtigste Leistung
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € im Monat. Er wird nicht einfach ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden: Sie nehmen eine anerkannte Hilfe in Anspruch, reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein und bekommen die Kosten bis zu diesem Betrag erstattet.
Einsetzen können Sie ihn für:
- Einsätze eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes. Bei Pflegegrad 1 gehört dazu auch die Hilfe bei der Körperpflege, etwa beim Duschen oder Waschen. Ab Pflegegrad 2 ist das über den Entlastungsbetrag nicht mehr möglich.
- Hilfe im Haushalt und Begleitung im Alltag, zum Beispiel durch einen Pflegedienst oder durch Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt sind.
- Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege.
Was Sie in einem Monat nicht verbrauchen, bleibt stehen. Übrige Beträge aus einem Kalenderjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres nutzen.
Bei BESSER UMSORGT kann der Entlastungsbetrag zum Beispiel in Hilfe bei der Körperpflege oder in Unterstützung im Haushalt und Betreuung im Alltag fließen.
Weitere Hilfen bei Pflegegrad 1
Pflegehilfsmittel
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € im Monat. Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett werden oft leihweise zur Verfügung gestellt.
Zuschuss für die Wohnung
Wenn eine Anpassung der Wohnung den Alltag sicherer macht, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Klären Sie das mit der Pflegekasse, bevor Sie einen Auftrag vergeben. Anregungen, wo zu Hause Stolperfallen lauern, finden Sie in unserer interaktiven Wohnung „Sicher zu Hause“.
Beratung
Sie haben Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Zusätzlich können Sie einmal im Halbjahr eine Beratung bei sich zu Hause in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 1 ist das ein Angebot, keine Pflicht.
Digitale Anwendungen und Pflegekurse
Für digitale Pflegeanwendungen samt ergänzender Unterstützung gibt es bis zu 70 € im Monat. Angehörige können kostenlos an Pflegekursen teilnehmen, zum Beispiel an einer Pflegeschulung zu Hause oder am Online-Kurs PflegeCoach.
Wohngruppe und Pflegeheim
Auch in einer ambulant betreuten Wohngruppe gibt es Leistungen. Wer in ein Pflegeheim zieht, erhält bei Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 € im Monat.
Nach einem Krankenhausaufenthalt
Wer nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation wegen schwerer Krankheit vorübergehend mehr Hilfe braucht, kann unter Umständen häusliche Krankenpflege als sogenannte Unterstützungspflege bekommen. Das ist eine Leistung der Krankenkasse für Menschen ohne Pflegegrad 2 bis 5: Hilfe bei der Grundpflege und im Haushalt für bis zu vier Wochen. Nötig ist eine ärztliche Verordnung. Mehr dazu im Beitrag zur Entlassung aus dem Krankenhaus.
Aus dem Alltag
Wann eine Höherstufung sinnvoll ist
Pflegebedarf verändert sich. Wenn Sie merken, dass Sie inzwischen täglich Hilfe brauchen, zum Beispiel beim Waschen, beim Anziehen oder beim Überblick über Medikamente, kann ein höherer Grad in Frage kommen. Einen Antrag auf Höherstufung können Sie jederzeit stellen, formlos und auch telefonisch bei der Pflegekasse. Danach begutachtet der Medizinische Dienst Sie erneut. Wie Sie sich darauf vorbereiten, lesen Sie im Beitrag zur MD-Begutachtung.
Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Warten kostet also Geld. Alles zum Ablauf finden Sie unter Pflegegrad beantragen. Was sich mit dem nächsthöheren Grad ändert, erklärt der Beitrag zu Pflegegrad 2 mit Pflegegeld und Sachleistungen.
Halten Sie Pflegegrad 1 für zu niedrig eingestuft? Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Die Begründung kann nachgereicht werden.
Was bedeutet das für mich?
Mit Pflegegrad 1 bekommen Sie kein Geld zur freien Verfügung, aber konkrete Hilfe im Alltag. Gehen Sie am besten so vor:
- Überlegen Sie, wobei Ihnen Hilfe am meisten nützen würde: Körperpflege, Haushalt, Einkauf oder Gesellschaft.
- Suchen Sie sich dafür ein anerkanntes Angebot und nutzen Sie den Entlastungsbetrag Monat für Monat.
- Beantragen Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und fragen Sie bei Bedarf nach einem Zuschuss für die Wohnung.
- Nehmen Sie die kostenlose Beratung in Anspruch.
- Beobachten Sie, ob der Hilfebedarf wächst, und stellen Sie dann rechtzeitig einen Antrag auf Höherstufung.
Unsicher, ob Ihr Pflegegrad noch passt? Unser PflegeCheck hilft Ihnen bei einer ersten Einschätzung.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag im Mittelpunkt: Sie nutzen anerkannte Hilfen und bekommen die Kosten gegen Belege bis zum monatlichen Betrag erstattet.
Kann ich mit Pflegegrad 1 einen Pflegedienst für das Duschen oder Waschen bezahlen lassen?
Ja, das geht über den Entlastungsbetrag. Bei Pflegegrad 1 darf er ausdrücklich auch für Hilfe bei der Selbstversorgung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden, also etwa für Unterstützung bei der Körperpflege. Was über den Betrag hinausgeht, zahlen Sie selbst.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, wenn ich ihn ein paar Monate nicht nutze?
Nicht genutzte Beträge sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an. Was am Jahresende übrig ist, können Sie noch in das folgende Kalenderhalbjahr mitnehmen, also bis zum 30. Juni des Folgejahres. Planen Sie die Nutzung deshalb rechtzeitig.
Wann sollte ich von Pflegegrad 1 auf einen höheren Pflegegrad wechseln?
Sobald Sie merken, dass Sie deutlich mehr Hilfe brauchen als bei der Begutachtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Einen Antrag auf Höherstufung können Sie jederzeit formlos bei Ihrer Pflegekasse stellen. Da Leistungen frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden, lohnt es sich nicht zu warten.
Quellen & Stand
Leistungsbeträge Stand: Januar 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025)).
Zuletzt geprüft: 29.09.2026.
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 28a SGB XI – Leistungen bei Pflegegrad 1
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (PDF)
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.
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