Pflegegrad 3: Leistungen & Voraussetzungen

Pflegegrad 3 verständlich erklärt: Pflegegeld, Sachleistung und Kombination mit Rechenbeispiel, Beratungsbesuch, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege.

Redaktion BESSER UMSORGTVeröffentlicht: Zuletzt geprüft:

Kurz erklärt

Pflegegrad 3 erhalten Menschen mit schweren Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit, also mit 47,5 bis unter 70 Punkten. Pflegen Angehörige, gibt es Pflegegeld von 599 € im Monat. Für einen ambulanten Pflegedienst stehen Pflegesachleistungen von bis zu 1.497 € zur Verfügung, und beides lässt sich anteilig kombinieren. Dazu kommen Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und weitere Leistungen.

Pflegekraft hilft einer Seniorin im Bett mit einem Handtuch

Was Pflegegrad 3 bedeutet

Pflegegrad 3 steht für „schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. In der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind dafür 47,5 bis unter 70 Punkte nötig. Das Ergebnis ergibt sich aus sechs Lebensbereichen, wobei die Selbstversorgung mit 40 % am stärksten zählt. Mehr dazu im Beitrag Was ist ein Pflegegrad?

Im Alltag heißt das meist: Hilfe wird nicht mehr nur bei einzelnen Aufgaben gebraucht, sondern jeden Tag und oft mehrmals. Zum Beispiel morgens beim Waschen und Anziehen, beim Aufstehen aus dem Sessel, beim Essen oder beim Gang zur Toilette. Bei manchen Menschen steht eher die Orientierung im Vordergrund: Sie brauchen Anleitung, Erinnerung oder jemanden, der ein Auge auf sie hat. Viele leben mit Pflegegrad 3 weiter zu Hause, meist mit einem festen Zusammenspiel aus Familie und Pflegedienst.

Ausschlaggebend ist dabei nicht die Diagnose, sondern wie selbständig jemand im Alltag zurechtkommt.

Leistungen bei Pflegegrad 3 auf einen Blick

Leistungen bei Pflegegrad 3 (Stand Januar 2026)
LeistungBetragZeitraumGrundlage
Pflegegeld599 €monatlich§ 37 SGB XI
Pflegesachleistungen1.497 €monatlich, bis zu§ 36 SGB XI
Entlastungsbetrag131 €monatlich, bis zu§ 45b SGB XI
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)3.539 €im Kalenderjahr, bis zu§ 42a SGB XI
Tages- und Nachtpflege1.357 €monatlich, bis zu§ 41 SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €monatlich, bis zu§ 40 SGB XI
Zuschuss zur Wohnraumanpassung (je Maßnahme)4.180 €je Maßnahme, bis zu§ 40 Abs. 4 SGB XI
Digitale Pflegeanwendungen + Unterstützung70 €monatlich, bis zu (40 € DiPA + 30 € Unterstützung)§§ 39a, 40a, 40b SGB XI
Pflegeheim (vollstationär)1.319 €monatlich (Pflegegrad 1: Zuschuss)§ 43 SGB XI

Die Beträge entsprechen dem Stand Januar 2026. Im Vergleich zu Pflegegrad 2 steigen vor allem das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und der Betrag für Tages- oder Nachtpflege (bis zu 1.357 € im Monat). Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und der Zuschuss für die Wohnung sind in allen Graden gleich hoch.

Pflegegeld, Sachleistung oder Kombination

Pflegegeld

Wenn Angehörige oder andere vertraute Menschen die Pflege übernehmen, erhalten Sie Pflegegeld von 599 € im Monat. Wie Sie es verwenden, entscheiden Sie selbst.

Pflegesachleistung

Für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst stehen bis zu 1.497 € im Monat zur Verfügung. Mit diesen Pflegesachleistungen sind Hilfe bei der Körperpflege, pflegerische Betreuung und Hilfe im Haushalt möglich. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Ist der Betrag ausgeschöpft, zahlen Sie die übrigen Kosten als Eigenanteil selbst.

Die Kombination Schritt für Schritt

Bei Pflegegrad 3 ist die Kombinationsleistung oft sinnvoll, weil der Hilfebedarf auf mehrere Schultern verteilt werden muss. So funktioniert die Rechnung:

  1. Der Pflegedienst rechnet seine Einsätze im Monat mit der Pflegekasse ab.
  2. Die Kasse ermittelt, wie viel Prozent des Sachleistungsbetrags das sind, zum Beispiel 60 %.
  3. Das Pflegegeld wird um genau diesen Prozentsatz gekürzt. Sie erhalten also noch 40 % des Pflegegeldes.

An das gewählte Verhältnis sind Sie sechs Monate gebunden. Besprechen Sie mit dem Pflegedienst deshalb vorher, welche Einsätze wirklich nötig sind.

Der Beratungsbesuch: Pflicht beim Pflegegeld

Wer Pflegegeld bezieht, auch als Teil der Kombination, muss bei Pflegegrad 3 einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen. Diesen führen unter anderem zugelassene Pflegedienste durch, auch BESSER UMSORGT (Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI). Der Besuch ist mehr als eine Pflicht: Hier können Sie Fragen stellen, über Hilfsmittel sprechen und erzählen, wo es schwierig wird. Wird der Termin nicht wahrgenommen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.

Behandlungspflege: eine Leistung der Krankenkasse

Bei Pflegegrad 3 kommen oft medizinische Aufgaben dazu, etwa Medikamente richten und geben, Kompressionsstrümpfe anziehen oder eine Wunde versorgen. Das ist Behandlungspflege. Sie wird von der Ärztin oder dem Arzt verordnet und von der Krankenkasse als häusliche Krankenpflege bezahlt, getrennt von den Leistungen der Pflegeversicherung. Für Erwachsene fällt dafür eine gesetzliche Zuzahlung an.

BESSER UMSORGT übernimmt beides: die Grundpflege im Alltag und die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung. Wie ein ambulanter Pflegedienst insgesamt arbeitet, lesen Sie im Beitrag Was macht ein ambulanter Pflegedienst?

Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege gezielt einsetzen

Den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat bekommen Sie gegen Belege erstattet. Bei Pflegegrad 3 dürfen Sie ihn nicht für Körperpflege durch einen Pflegedienst verwenden. Er eignet sich aber gut für Hilfe im Haushalt und Betreuung, für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Übrige Beträge eines Jahres lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.

Die Verhinderungspflege hilft, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht. Sie ist bis zu acht Wochen im Jahr möglich, auch stundenweise, und braucht keinen Antrag vorab. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Übernehmen nahe Angehörige die Vertretung, sind grundsätzlich bis zu 1.198 € im Jahr möglich. Die Erstattung beantragen Sie spätestens bis Ende des Jahres, das auf die Ersatzpflege folgt.

Aus dem Alltag

Was bedeutet das für mich?

Mit Pflegegrad 3 kann Pflege zu Hause gut gelingen, wenn die Aufgaben klar verteilt sind. Überlegen Sie gemeinsam: Was schafft die Familie, wo hilft ein Pflegedienst, und wann braucht die pflegende Person eine Pause? Daraus ergibt sich, ob Pflegegeld, Sachleistung oder die Kombination am besten passt.

Wird die Pflege spürbar aufwendiger, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, beantragen Sie eine Höherstufung bei der Pflegekasse. Wie das geht, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen, und wie Sie sich auf den Hausbesuch vorbereiten, im Beitrag zur MD-Begutachtung. Was bei höherem Bedarf gilt, zeigt der Beitrag zu Pflegegrad 4 und seinen Leistungen. Den Vergleich nach unten finden Sie bei Pflegegrad 2 mit Pflegegeld und Sachleistung.

Eine erste Einschätzung, welcher Pflegegrad zur aktuellen Situation passt, gibt Ihnen unser PflegeCheck.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 3?

Das Pflegegeld beträgt 599 € im Monat (Stand Januar 2026). Voraussetzung ist, dass Sie die Pflege selbst sicherstellen, etwa durch Angehörige. Nutzen Sie zusätzlich einen Pflegedienst, wird das Pflegegeld um den Anteil der genutzten Sachleistung gekürzt.

Wie berechnet sich das Pflegegeld, wenn ein Pflegedienst morgens hilft?

Es wird geschaut, wie viel Prozent des Sachleistungsbetrags der Pflegedienst in dem Monat abgerechnet hat. Um genau diesen Prozentsatz wird das Pflegegeld gekürzt. Nutzt der Pflegedienst zum Beispiel 60 % der Sachleistung, erhalten Sie noch 40 % des Pflegegeldes.

Zählt die Behandlungspflege gegen meine Pflegesachleistung?

Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Wundversorgung ist eine Leistung der Krankenkasse und wird ärztlich verordnet. Sie läuft getrennt von den Leistungen der Pflegeversicherung. Für Erwachsene fällt dabei eine gesetzliche Zuzahlung an.

Was passiert, wenn wir den Beratungsbesuch verpassen?

Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 3 einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch abrufen. Geschieht das nicht, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen, im Wiederholungsfall sogar entziehen. Vereinbaren Sie den Termin deshalb rechtzeitig.

Quellen & Stand

Leistungsbeträge Stand: Januar 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025)).

Zuletzt geprüft: 29.09.2026.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.

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Persönliche Unterstützung

BESSER UMSORGT hilft bei der täglichen Körperpflege, beim An- und Auskleiden und bei der Mobilität. Auf ärztliche Verordnung übernehmen wir auch Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen.

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