Ambulante Pflege zu Hause

Wie ambulante Pflege funktioniert, welche Aufgaben ein Pflegedienst übernimmt und wer die Kosten trägt: verständlich erklärt für Betroffene und Angehörige.

Kurz erklärt

Bei der ambulanten Pflege kommt ein Pflegedienst zu Ihnen nach Hause und hilft bei Körperpflege, medizinischen Aufgaben nach ärztlicher Verordnung und im Haushalt. Die Grundpflege zahlt ab Pflegegrad 2 die Pflegekasse als Pflegesachleistung, die Behandlungspflege trägt nach Verordnung in der Regel die Krankenkasse. Was über die Leistungsbeträge hinausgeht, zahlen Sie selbst.

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben, mit dem vertrauten Sessel, den Nachbarn und dem gewohnten Tagesablauf. Ambulante Pflege macht das möglich, auch wenn der Alltag allein nicht mehr ganz klappt. „Ambulant“ heißt: Die Pflege kommt zu Ihnen nach Hause.

Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt dabei genau die Aufgaben, bei denen Hilfe gebraucht wird. Das kann die tägliche Körperpflege sein, also Waschen, Duschen und Anziehen. Es können medizinische Aufgaben sein, die eine Ärztin oder ein Arzt verordnet, etwa Medikamente, Spritzen oder Verbandswechsel. Oder es geht um Hilfe im Haushalt und um Gesellschaft gegen die Einsamkeit. Oft ergänzt der Pflegedienst das, was Angehörige selbst leisten.

Für die Kosten gibt es zwei Stellen. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 die Einsätze eines zugelassenen Pflegedienstes als Pflegesachleistungen, der Dienst rechnet direkt mit ihr ab. Die Krankenkasse trägt nach ärztlicher Verordnung in der Regel die Behandlungspflege. Dafür braucht es keinen Pflegegrad. Wer die Pflege teilweise selbst übernimmt, kann Sachleistung und Pflegegeld kombinieren. Zusätzlich lässt sich der Entlastungsbetrag zum Beispiel für Hilfe im Haushalt einsetzen.

In dieser Themenwelt erfahren Sie, was ein Pflegedienst konkret übernimmt, wie der Weg vom ersten Anruf bis zum Pflegevertrag aussieht und woran Sie einen guten Dienst erkennen. Den Einstieg bietet unser Beitrag Was macht ein ambulanter Pflegedienst?

Sie stehen noch ganz am Anfang? Dann hilft Ihnen der Fahrplan Pflegebedürftig – was jetzt? Welche Leistungen für Sie infrage kommen, zeigt Ihnen unser PflegeCheck. Wie BESSER UMSORGT pflegt, lesen Sie auf den Seiten zu Grundpflege, Behandlungspflege und Hauswirtschaft und Betreuung.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege ist Hilfe bei alltäglichen Dingen wie Waschen, Anziehen oder Essen. Behandlungspflege sind medizinische Aufgaben nach ärztlicher Verordnung, etwa Spritzen, Medikamentengabe oder Wundversorgung. Die Grundpflege zahlt in der Regel die Pflegekasse, die Behandlungspflege die Krankenkasse.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja. Nutzen Sie die Pflegesachleistung nicht voll aus, wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt. Das nennt sich Kombinationsleistung. An das gewählte Verhältnis sind Sie sechs Monate gebunden.

Wie finde ich einen passenden Pflegedienst?

Achten Sie auf ein ausführliches Erstgespräch, eine klare schriftliche Kostenübersicht und feste Ansprechpartner. Der Dienst muss zugelassen sein, damit er mit der Pflegekasse abrechnen kann. Und hören Sie auf Ihr Gefühl.

Quellen & Stand

Zuletzt geprüft: 29.09.2026.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.

Persönliche Unterstützung

BESSER UMSORGT bietet Grundpflege, Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung sowie Hauswirtschaft und Betreuung bei Ihnen zu Hause, mit festen Bezugspersonen und aktivierender Pflege.

BESSER UMSORGT ist Ihr ambulanter Pflegedienst in Sinzig, Remagen und Bad Breisig.