Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege: Welche Leistung wofür da ist und wie viel es je Pflegegrad gibt, im Überblick.

Kurz erklärt

Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad unterschiedliche Leistungen. Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, bekommt ab Pflegegrad 2 Pflegegeld; kommt ein Pflegedienst, zahlt die Kasse Pflegesachleistungen. Dazu kommen unter anderem der Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade und ein Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Tabelle zeigt alle Beträge, Stand Januar 2026.

Sobald ein Pflegegrad feststeht, stehen Ihnen Leistungen der Pflegeversicherung zu. Welche das sind und wie hoch sie ausfallen, hängt vor allem vom Pflegegrad ab und davon, wer die Pflege übernimmt. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick. Die ausführlichen Artikel erklären jede Leistung Schritt für Schritt.

Welche Leistung ist wofür da?

  • Pflegegeld bekommen Sie ab Pflegegrad 2, wenn Angehörige oder andere vertraute Menschen die Pflege zu Hause übernehmen. Es ist frei verwendbar. Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen.
  • Pflegesachleistungen bezahlen ab Pflegegrad 2 die Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes, zum Beispiel für Körperpflege, Betreuung oder Hilfe im Haushalt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich anteilig kombinieren.
  • Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu. Er ist für Unterstützung im Alltag gedacht, etwa Hilfe im Haushalt oder Betreuung, und wird gegen Belege erstattet.
  • Die Verhinderungspflege bezahlt ab Pflegegrad 2 eine Vertretung, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, krank sind oder eine Pause brauchen. Sie teilt sich einen Gemeinsamen Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege in einer Einrichtung.
  • Tages- und Nachtpflege ermöglicht, dass die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut wird und sonst zu Hause lebt.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen, bezahlt die Pflegekasse monatlich bis zu einem festen Betrag. Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett gibt es oft leihweise.
  • Für den Umbau der Wohnung, etwa ein bodengleiches Bad, gibt es einen Zuschuss je Maßnahme.

Besonderheit bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Trotzdem lohnt sich der Pflegegrad: Sie haben zum Beispiel Anspruch auf den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, den Zuschuss zum Wohnumfeld und eine Beratung zu Hause.

Alle Beträge im Überblick

Die Tabelle zeigt, welche Leistungen es je Pflegegrad gibt. Die Beträge haben den Stand Januar 2026. Was genau Ihnen zusteht, lesen Sie auch in den Artikeln zu Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad (Stand Januar 2026, Monatsbeträge sofern nicht anders angegeben)
LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld–347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen–796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag)–3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Tages- und Nachtpflege–721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €42 €42 €42 €42 €
Zuschuss zur Wohnraumanpassung (je Maßnahme)4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €
Digitale Pflegeanwendungen + Unterstützung70 €70 €70 €70 €70 €
Pflegeheim (vollstationär)131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €

Sie sind unsicher, welche Leistungen in Ihrer Situation zusammenpassen? Der Leistungs-Navigator zeigt Ihnen nach vier kurzen Fragen, welche Leistungen interessant sein könnten. Der PflegeCheck gibt Ihnen außerdem eine erste Orientierung, welche Unterstützung zu Hause passt. Persönlich beraten Sie auch Ihre Pflegekasse und die Pflegestützpunkte.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Sie haben aber unter anderem Anspruch auf den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, einen Zuschuss zur Anpassung der Wohnung, Beratung zu Hause und Pflegekurse für Angehörige.

Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig nutzen?

Ja, viele Leistungen lassen sich kombinieren. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung anteilig genutzt werden. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich dazu.

Wie oft ändern sich die Beträge?

Die Leistungsbeträge werden vom Gesetzgeber in größeren Abständen angepasst. Über der Tabelle auf dieser Seite steht, welchen Stand die Beträge haben. Im Zweifel gibt Ihre Pflegekasse Auskunft über die aktuellen Beträge.

Quellen & Stand

Leistungsbeträge Stand: Januar 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025)).

Zuletzt geprüft: 29.09.2026.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.

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