Verhinderungspflege: Anspruch, Betrag & Antrag

Wer bekommt Verhinderungspflege, wie viel zahlt die Pflegekasse und wie beantragen Sie die Erstattung? Mit den Regeln seit Juli 2025 und einem Beispiel.

Redaktion BESSER UMSORGTVeröffentlicht: Zuletzt geprüft:

Kurz erklärt

Verhinderungspflege bezahlt eine Vertretung, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfällt. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, seit 1. Juli 2025 ohne Vorpflegezeit. Möglich sind bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, auch stundenweise. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.

Pflegekraft und ältere Frau trinken gemeinsam Kaffee am Esstisch

Was ist Verhinderungspflege?

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann nicht immer da sein. Man wird selbst krank, braucht Urlaub, hat eigene Arzttermine oder schlicht einmal einen freien Nachmittag nötig. Für diese Zeiten gibt es die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt.

Die Pflegekasse bezahlt dann eine Vertretung. Das kann ein ambulanter Pflegedienst sein, eine Nachbarin, ein Freund oder auch ein anderes Familienmitglied. In der Regel bleibt die pflegebedürftige Person dabei in ihrer gewohnten Umgebung.

Rechtsgrundlage ist § 39 SGB XI. Seit dem 1. Juli 2025 gelten vereinfachte Regeln, die wir hier erklären.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege.
  • Pflege zu Hause. Die pflegebedürftige Person wird in ihrer Häuslichkeit gepflegt, meist von Angehörigen.
  • Die Pflegeperson ist verhindert. Der Grund spielt keine große Rolle: Urlaub, Krankheit, eine Kur, eigene Termine oder einfach eine Auszeit.

Neu seit 1. Juli 2025: Die frühere Vorpflegezeit ist weggefallen. Früher musste die Pflegeperson den Angehörigen erst eine Zeit lang gepflegt haben, bevor Verhinderungspflege möglich war. Heute können Sie die Leistung nutzen, sobald ein Pflegegrad ab 2 vorliegt. Einen vorherigen Antrag brauchen Sie ebenfalls nicht.

Wie lange und in welcher Form?

Verhinderungspflege ist für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr möglich. Sie müssen diese Zeit nicht am Stück nehmen. Die Leistung lässt sich flexibel aufteilen:

  • tageweise oder wochenweise, etwa für einen Urlaub oder eine Kur
  • stundenweise, etwa für einen Arzttermin, einen Behördengang oder einen freien Nachmittag

Gerade die stundenweise Verhinderungspflege wird oft unterschätzt. Viele Angehörige nutzen sie regelmäßig, zum Beispiel für einen festen Nachmittag in der Woche, an dem ein Pflegedienst oder eine vertraute Person übernimmt.

Bei einer Verhinderung von weniger als acht Stunden am Tag kürzen die Pflegekassen das Pflegegeld nach ihrer üblichen Praxis in der Regel nicht. Da es sich um eine Verwaltungspraxis handelt, fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer Pflegekasse nach.

Wie viel Geld gibt es? Der Gemeinsame Jahresbetrag

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden aus einem gemeinsamen Topf bezahlt, dem Gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI. Er beträgt bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (Stand Januar 2026) und ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch.

Sie entscheiden selbst, wie Sie den Betrag aufteilen. Sie können ihn ganz für Verhinderungspflege zu Hause verwenden, ganz für Kurzzeitpflege in einer Einrichtung oder für beides. Was für das eine ausgegeben ist, steht für das andere nicht mehr zur Verfügung.

Wie viel die Pflegekasse tatsächlich zahlt, hängt davon ab, wer die Vertretung übernimmt.

Wer übernimmt die Vertretung?Was die Pflegekasse erstattet
Pflegedienst, Nachbarn, Freunde oder andere, die nicht eng verwandt sinddie Kosten bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag
nahe Angehörige oder Menschen aus demselben Haushaltgrundsätzlich bis zum 2-fachen Pflegegeld, zusätzlich notwendige Aufwendungen, insgesamt höchstens bis zum Jahresbetrag

Wenn Angehörige die Vertretung übernehmen

Springt ein naher Angehöriger ein, etwa die Schwester, der Enkel oder ein anderes Familienmitglied, oder jemand, der mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt lebt, gelten besondere Regeln. Voraussetzung ist, dass die Person die Pflege nicht beruflich, also nicht erwerbsmäßig, übernimmt.

Die Pflegekasse zahlt dann grundsätzlich bis zum Zweifachen des monatlichen Pflegegeldes im Jahr:

PflegegradVerhinderungspflege durch nahe Angehörige (bis zu, jährlich)
Pflegegrad 2694 €
Pflegegrad 31.198 €
Pflegegrad 41.600 €
Pflegegrad 51.980 €

Zusätzlich können notwendige Aufwendungen erstattet werden, zum Beispiel Fahrtkosten oder ein Verdienstausfall, weil jemand für die Pflege unbezahlten Urlaub nimmt. Insgesamt zahlt die Kasse aber höchstens bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag. Heben Sie für solche Kosten unbedingt Belege auf.

Wer genau als naher Angehöriger gilt, ist gesetzlich festgelegt. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vorher bei Ihrer Pflegekasse nach.

Was passiert mit dem Pflegegeld?

Das Pflegegeld läuft während der Verhinderungspflege weiter, allerdings nur zur Hälfte. Die Pflegekasse zahlt die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weiter. Das gilt genauso während einer Kurzzeitpflege.

Bei stundenweiser Verhinderungspflege von weniger als acht Stunden am Tag wird das Pflegegeld nach der Praxis der Pflegekassen in der Regel nicht gekürzt (siehe oben).

Antrag und Erstattung: So gehen Sie vor

Einen Antrag vor der Verhinderungspflege brauchen Sie nicht. Sie können die Erstattung auch im Nachhinein beantragen. So gehen Sie am besten vor:

  1. Vertretung organisieren. Klären Sie, wer die Pflege übernimmt, wann und wie lange.
  2. Kurz bei der Pflegekasse melden. Das ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Die Kasse kann Ihnen sagen, wie viel vom Jahresbetrag noch übrig ist, und schickt Ihnen das passende Formular.
  3. Belege sammeln. Rechnungen des Pflegedienstes, bei Angehörigen eine Aufstellung der Tage oder Stunden sowie Nachweise für Fahrtkosten oder Verdienstausfall.
  4. Erstattung beantragen. Reichen Sie das Formular mit den Belegen bei der Pflegekasse ein. Manche Pflegedienste rechnen die Verhinderungspflege auch direkt mit der Pflegekasse ab. Fragen Sie danach.

Frist: Ab 2026 müssen Sie die Erstattung spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres beantragen, das auf die Ersatzpflege folgt. Für eine Vertretung im Mai 2026 haben Sie also bis zum 31. Dezember 2027 Zeit. Warten Sie trotzdem nicht zu lange, denn Belege gehen leicht verloren.

Was noch helfen kann

Verhinderungspflege ist nicht die einzige Entlastung für pflegende Angehörige. Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich für Betreuung oder Hilfe im Haushalt genutzt werden. Wie Sie als Angehörige auch auf sich selbst achten können, lesen Sie im Bereich Pflegende Angehörige.

Wenn Sie eine Vertretung durch einen ambulanten Pflegedienst suchen, finden Sie auf unserer Seite zur Verhinderungspflege durch BESSER UMSORGT, wie wir Sie dabei unterstützen. Welche Leistungen Ihnen insgesamt zustehen, zeigt der PflegeCheck, und alle Beträge im Überblick finden Sie unter Leistungen der Pflegeversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Verhinderungspflege vorher beantragen?

Nein, ein vorheriger Antrag ist nicht nötig. Sie können die Erstattung auch im Nachhinein beantragen. Ab 2026 haben Sie dafür Zeit bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Ersatzpflege folgt.

Darf auch ein Familienmitglied die Verhinderungspflege übernehmen?

Ja. Übernehmen nahe Angehörige oder Menschen aus demselben Haushalt die Vertretung, zahlt die Pflegekasse grundsätzlich bis zum Zweifachen des monatlichen Pflegegeldes. Notwendige Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden, insgesamt höchstens bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag.

Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege gekürzt?

Bei ganztägiger Verhinderung zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter, für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Bei stundenweiser Verhinderung von weniger als acht Stunden am Tag kürzen die Pflegekassen das Pflegegeld nach ihrer Praxis in der Regel nicht. Fragen Sie im Einzelfall bei Ihrer Pflegekasse nach.

Was ist der Unterschied zur Kurzzeitpflege?

Bei der Verhinderungspflege bleibt die pflegebedürftige Person meist in ihrer gewohnten Umgebung und eine andere Person oder ein Pflegedienst übernimmt. Bei der Kurzzeitpflege zieht sie vorübergehend in eine Pflegeeinrichtung. Beide Leistungen werden aus demselben Gemeinsamen Jahresbetrag bezahlt.

Gibt es Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1?

Nein, Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können Sie aber zum Beispiel den Entlastungsbetrag nutzen, um sich stundenweise Unterstützung zu holen.

Quellen & Stand

Leistungsbeträge Stand: Januar 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025)).

Zuletzt geprüft: 29.09.2026.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.

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