Pflegende Angehörige
Sie pflegen einen Angehörigen? Hier finden Sie, welche Entlastung Ihnen zusteht, wie Verhinderungspflege hilft und wo Sie kostenlose Pflegekurse bekommen.
Kurz erklärt
Wer einen Menschen zu Hause pflegt, hat selbst Anspruch auf Unterstützung. Die Pflegekasse bezahlt zum Beispiel eine Vertretung, wenn Sie Urlaub brauchen oder krank sind (Verhinderungspflege, ab Pflegegrad 2). Mit dem Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat lassen sich Hilfen im Alltag finanzieren. Pflegekurse für Angehörige sind kostenlos. Und: Auf sich selbst zu achten ist kein Luxus, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Pflege gelingt.
Wer einen Menschen zu Hause pflegt, leistet viel. Oft kommt die Pflege neben Beruf, Familie und dem eigenen Alltag dazu, und oft beginnt sie ganz plötzlich. Viele Angehörige wissen nicht, dass auch ihnen Unterstützung zusteht. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Möglichkeiten, sich zu entlasten. Alle Bausteine zusammen zeigt der Überblick Entlastung für pflegende Angehörige.
Vertretung, wenn Sie eine Pause brauchen
Sie sind krank, möchten in den Urlaub fahren oder brauchen einfach einen freien Nachmittag? Dafür gibt es die Verhinderungspflege. Ab Pflegegrad 2 bezahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, auch stundenweise. Einen Antrag vorab brauchen Sie nicht. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Die Einzelheiten erklären wir im Artikel Verhinderungspflege: Anspruch und Abrechnung. Wie Sie mit einem Notfallplan für Krankheit oder Urlaub vorsorgen, lesen Sie unter Wenn die Pflegeperson ausfällt.
Hilfe im Alltag mit dem Entlastungsbetrag
Alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Damit lassen sich zum Beispiel Tagespflege, anerkannte Alltagshilfen oder Einsätze eines Pflegedienstes bezahlen. Das Geld wird gegen Belege erstattet. Was Sie nicht verbrauchen, verfällt nicht sofort: Beträge aus einem Jahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Mehr dazu lesen Sie unter Entlastungsbetrag richtig nutzen.
Pflegen lernen: kostenlose Kurse
Wie hebe ich meinen Vater, ohne mir den Rücken zu ruinieren? Wie beuge ich Druckstellen vor? Solche Fragen beantworten Pflegekurse für Angehörige. Sie sind nach § 45 SGB XI kostenlos, die Pflegekasse trägt die Kosten. BESSER UMSORGT bietet eine Pflegeschulung bei Ihnen zu Hause an, direkt am Bett und mit den Hilfsmitteln, die Sie wirklich nutzen. Wer lieber im eigenen Tempo lernt, findet im PflegeCoach kostenlose Online-Pflegekurse. Welche Kursformen es gibt und wie Sie einen Kurs finden, erklärt der Artikel Pflegekurse und Pflegeschulung zu Hause.
Auf sich selbst achten
Viele pflegende Angehörige merken erst spät, wie erschöpft sie sind. Schlafmangel, Gereiztheit oder das Gefühl, nie mehr frei zu haben, sind Warnzeichen. Planen Sie feste Zeiten nur für sich ein, und nehmen Sie Hilfe an, bevor es nicht mehr geht. Es hilft auch, mit jemandem zu reden: mit Freunden, einer Selbsthilfegruppe oder in einer psychologischen Begleitung. Warnzeichen und Wege aus der Überlastung beschreibt der Artikel Überforderung erkennen, Hilfe annehmen, auf sich achten.
Pflege und Beruf
Pflege und Arbeit gleichzeitig zu stemmen, ist für viele die größte Belastung. Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich von der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt erklären, welche Möglichkeiten es gibt. Übrigens: Für Pflegepersonen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Auch dazu gibt die Pflegekasse Auskunft. Welche Freistellungen es gibt und wer den Lohnausfall ausgleicht, lesen Sie unter Beruf und Pflege vereinbaren.
Wenn die Pflege gerade erst beginnt, hilft Ihnen unser Überblick Plötzlich pflegebedürftig: was jetzt?. Pflegen Sie einen Menschen mit Demenz, finden Sie im Bereich Demenz weitere Hinweise.
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich Verhinderungspflege vorher beantragen?
Nein. Einen vorherigen Antrag braucht es nicht, und seit dem 1. Juli 2025 gibt es auch keine Vorpflegezeit mehr. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2 und dass die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird. Die Kosten reichen Sie anschließend bei der Pflegekasse ein.
Was kostet ein Pflegekurs für Angehörige?
Für Sie nichts. Pflegekurse für Angehörige sind nach § 45 SGB XI kostenlos, die Kosten trägt die Pflegekasse. Es gibt sie als Kurs, als Schulung bei Ihnen zu Hause oder online.
Darf ich den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe nutzen?
Grundsätzlich ja, wenn das Angebot nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist oder ein ambulanter Pflegedienst die Hilfe leistet. Der Betrag wird gegen Belege erstattet. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, welche Anbieter anerkannt sind.
Ich schaffe die Pflege kaum noch. Wo bekomme ich Hilfe?
Sprechen Sie mit der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt, dort wird mit Ihnen gemeinsam geschaut, welche Entlastung möglich ist. Ein ambulanter Pflegedienst kann Aufgaben übernehmen, stundenweise oder regelmäßig. Warten Sie damit nicht, bis Sie selbst krank werden.
Quellen & Stand
Leistungsbeträge Stand: Januar 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025)).
Zuletzt geprüft: 29.09.2026.
- § 39 SGB XI – Verhinderungspflege
- § 45 SGB XI – Pflegekurse für Angehörige
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesgesundheitsministerium – Verhinderungspflege
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.
Persönliche Unterstützung
BESSER UMSORGT übernimmt stundenweise oder tageweise die Pflege, wenn Sie eine Pause brauchen, und zeigt Ihnen in kostenlosen Pflegeschulungen bei Ihnen zu Hause, wie Sie rückenschonend und sicher pflegen.
BESSER UMSORGT ist Ihr ambulanter Pflegedienst in Sinzig, Remagen und Bad Breisig.