Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI – bei Ihnen zu Hause

Wer Pflegegeld bezieht, braucht regelmäßig einen Beratungsbesuch zu Hause. Wir führen diese Besuche selbst durch – in Ruhe, verständlich und mit praktischen Tipps für Ihren Pflegealltag.

Beratungsbesuch § 37.3 – ambulanter Pflegedienst BESSER UMSORGT

Der Pflicht-Beratungsbesuch bei Pflegegeld: Wir kommen zu Ihnen nach Hause und bestätigen den Besuch Ihrer Pflegekasse.

Wer den Beratungsbesuch braucht

Pflicht ist der Besuch für alle, die Pflegegeld beziehen – auch als Teil der Kombinationsleistung. Er ist keine Kontrolle, sondern soll die Pflege zu Hause absichern und Sie als Familie praktisch unterstützen.

  • Pflegegrad 2 und 3 mit Pflegegeld: halbjährlich einmal (Pflicht)
  • Pflegegrad 4 und 5 mit Pflegegeld: halbjährlich einmal (Pflicht), zusätzlich vierteljährlich möglich
  • Pflegegrad 1: halbjährlich einmal möglich (freiwillig)
  • Mit Pflegesachleistungen: halbjährlich einmal möglich (freiwillig)

So läuft der Besuch ab

Eine Pflegefachkraft kommt zum vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und schauen gemeinsam, wie die Pflege im Alltag gelingt.

  • Gespräch über die aktuelle Pflegesituation

    Wie klappt die Pflege im Alltag, was ist schwieriger geworden, was belastet Sie? Wir hören zu und schauen gemeinsam auf Ihre Situation.

  • Praktische Tipps, zum Beispiel zu Lagerung, Hilfsmitteln oder Sturzvorbeugung

    Oft helfen schon kleine Handgriffe oder ein passendes Hilfsmittel. Wir zeigen Ihnen, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

  • Hinweise auf Entlastungsangebote und weitere Leistungen der Pflegekasse

    Zum Beispiel Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Pflegehilfsmittel – wir erklären, was Ihnen zustehen kann und wie Sie es beantragen.

  • Bestätigung des Besuchs gegenüber Ihrer Pflegekasse

    Nach dem Besuch bestätigen wir der Pflegekasse, dass die Beratung stattgefunden hat. So bleibt Ihr Pflegegeld gesichert.

Termin rechtzeitig vereinbaren

Wird der Pflicht-Beratungsbesuch nicht abgerufen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen, im Wiederholungsfall sogar ganz entziehen. Rufen Sie uns einfach an – wir vereinbaren einen Termin, der Ihnen passt.

Gut zu wissen: Die Kosten des Beratungsbesuchs trägt Ihre Pflegekasse, bei Privatversicherten die private Pflegeversicherung. Für Sie ist der Besuch kostenfrei.

Wir beraten Sie gerne

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir vereinbaren ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Büro in Sinzig. Telefon 02642-292980 (Mo–Fr 8:00–15:30 Uhr).

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