Pflegegeld: Höhe, Voraussetzungen & Pflichten

Wie viel Pflegegeld gibt es je Pflegegrad, wer bekommt es und welche Pflichten gelten? Mit Tabelle, Beispiel und typischen Fehlern, die Geld kosten.

Redaktion BESSER UMSORGTVeröffentlicht: Zuletzt geprüft:

Kurz erklärt

Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, deren Pflege zu Hause selbst sichergestellt ist, meist durch Angehörige. Es wird monatlich gezahlt, reicht von 347 € bei Pflegegrad 2 bis 990 € bei Pflegegrad 5 und ist frei verwendbar. Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen, sonst kann die Pflegekasse kürzen. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.

Eine jüngere Hand hält behutsam die Hand einer älteren Frau

Was ist Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse. Es ist für Menschen gedacht, die zu Hause gepflegt werden und diese Pflege selbst organisieren. Meist übernehmen das Partner, Kinder oder andere Angehörige, manchmal auch Freunde oder Nachbarn.

Der Gedanke dahinter: Wer die Pflege selbst in die Hand nimmt, bekommt dafür eine finanzielle Anerkennung. Das Geld steht der pflegebedürftigen Person zu. Sie entscheidet, ob und wie sie es an die Menschen weitergibt, die sie im Alltag unterstützen.

Rechtsgrundlage ist § 37 im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), dem Gesetz zur Pflegeversicherung.

Wer bekommt Pflegegeld?

Für das Pflegegeld müssen drei Dinge zusammenkommen:

  • Ein Pflegegrad von 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, dafür andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag.
  • Die Pflege findet zu Hause statt und ist dort sichergestellt, zum Beispiel durch Angehörige.
  • Ein Antrag bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse gehört zu Ihrer Krankenkasse. Der Antrag ist formlos möglich, auch telefonisch. Die Kasse schickt Ihnen dann die nötigen Formulare.

Wie Sie einen Pflegegrad bekommen und was bei der Begutachtung passiert, erklären wir ausführlich im Artikel Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Die Beträge gelten monatlich, Stand Januar 2026:

PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1kein Pflegegeld
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Wenn sich der Pflegebedarf erhöht, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Ein höherer Pflegegrad bedeutet auch ein höheres Pflegegeld.

Welche weiteren Leistungen Ihnen je nach Pflegegrad zustehen, zeigt Ihnen unser PflegeCheck in wenigen Schritten.

Wofür Sie das Pflegegeld verwenden dürfen

Das Pflegegeld ist frei verwendbar. Sie müssen keine Belege sammeln und der Pflegekasse nicht nachweisen, wofür Sie es ausgegeben haben. In vielen Familien wird es zum Beispiel so genutzt:

  • als finanzielle Anerkennung für die Tochter, den Sohn oder den Partner, der pflegt
  • für Fahrtkosten zu Arztterminen oder für Besuche
  • für kleine Anschaffungen, die den Alltag leichter machen
  • für die Nachbarin, die regelmäßig einkauft oder vorbeischaut

Wichtig ist nur: Die Pflege muss zu Hause tatsächlich sichergestellt sein. Dafür gibt es den Beratungsbesuch.

Für pflegende Angehörige kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen außerdem Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Ob das für Sie in Frage kommt, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Pflicht bei Pflegegeld: der Beratungsbesuch

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine Beratung in der eigenen Wohnung abrufen. Man spricht auch vom Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI. Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, schaut, wie die Pflege im Alltag läuft, beantwortet Fragen und gibt praktische Hinweise. Der Besuch soll die Pflege zu Hause absichern und Sie als pflegende Familie praktisch unterstützen. Sprechen Sie ruhig offen an, wo es hakt.

So oft ist der Besuch vorgesehen:

SituationBeratungsbesuch
Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bis 5Pflicht: halbjährlich einmal
Pflegegeld bei Pflegegrad 4 oder 5zusätzlich möglich: vierteljährlich einmal
Pflegegrad 1Anspruch: halbjährlich einmal (freiwillig)
Pflegesachleistungenmöglich: halbjährlich einmal (freiwillig)

Durchführen können den Besuch unter anderem zugelassene Pflegedienste. Sie vereinbaren den Termin selbst. BESSER UMSORGT führt Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI selbst bei Ihnen zu Hause durch.

Pflegegeld bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Auch pflegende Angehörige werden krank oder brauchen Urlaub. Dann kann die Verhinderungspflege einspringen: Eine andere Person oder ein Pflegedienst übernimmt die Pflege zu Hause. Alternativ ist eine Kurzzeitpflege in einer Einrichtung möglich.

Das Pflegegeld fällt in dieser Zeit nicht weg. Während der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter, und zwar für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr.

Dauert die Vertretung an einem Tag weniger als acht Stunden, etwa weil Sie einen Nachmittag lang einen eigenen Arzttermin haben, kürzen die Pflegekassen das Pflegegeld nach ihrer üblichen Praxis in der Regel nicht. Fragen Sie im Zweifel vorher bei Ihrer Pflegekasse nach.

Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Pflegegeld und Pflegedienst schließen sich nicht aus. Viele Familien pflegen selbst und holen sich für bestimmte Aufgaben einen ambulanten Pflegedienst dazu, zum Beispiel für das Duschen am Morgen. Das nennt sich Kombinationsleistung.

Das Prinzip: Nutzen Sie einen Teil der Pflegesachleistungen, wird das Pflegegeld um genau diesen Prozentsatz gekürzt. Wer zum Beispiel 40 Prozent der Sachleistungen nutzt, bekommt noch 60 Prozent des Pflegegeldes. An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden. Wie das genau funktioniert, lesen Sie im Artikel über Pflegesachleistungen.

Unabhängig davon steht Ihnen zusätzlich der Entlastungsbetrag zu. Er wird nicht mit dem Pflegegeld verrechnet.

Häufige Fehler beim Pflegegeld

  • Den Beratungsbesuch vergessen. Das ist der häufigste Grund für eine Kürzung. Die Pflicht gilt halbjährlich, auch wenn zu Hause alles gut läuft.
  • Den Antrag aufschieben. Pflegegeld gibt es nicht rückwirkend für Monate vor dem Antrag. Lieber früh anrufen und die Unterlagen später nachreichen.
  • Nicht über Höherstufung nachdenken. Wenn die Pflege aufwendiger geworden ist, lohnt sich oft ein neuer Antrag. Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Pflegegeld.
  • Glauben, bei Urlaub der Pflegeperson falle das Pflegegeld weg. Während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird die Hälfte weitergezahlt.
  • Den Entlastungsbetrag liegen lassen. Er steht Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld zu, wird aber nur gegen Belege erstattet. Viele nutzen ihn nicht, weil sie ihn nicht kennen.
  • Beim Bescheid nicht genau hinschauen. Wenn Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.

Sie möchten wissen, welche Leistungen in Ihrer Situation zusammenpassen? Der PflegeCheck gibt Ihnen mit fünf kurzen Fragen eine erste Orientierung. Einen Überblick über alle Leistungen finden Sie auf unserer Seite Leistungen der Pflegeversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Wird das Pflegegeld an mich als pflegende Tochter oder an meine Mutter gezahlt?

Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zu und wird an sie gezahlt. Sie entscheidet, ob und wie sie es an die Menschen weitergibt, die sie pflegen. Viele Familien geben es ganz oder teilweise an die pflegenden Angehörigen weiter.

Muss ich nachweisen, wofür das Pflegegeld ausgegeben wurde?

Nein. Das Pflegegeld ist frei verwendbar, Belege müssen Sie nicht einreichen. Voraussetzung ist aber, dass die Pflege zu Hause sichergestellt ist. Das wird unter anderem beim regelmäßigen Beratungsbesuch angeschaut.

Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?

Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abrufen. Das gilt für die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 4 und 5 können Sie zusätzlich vierteljährlich einmal eine Beratung in Anspruch nehmen.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Sie haben aber zum Beispiel Anspruch auf den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und eine Beratung zu Hause einmal im Halbjahr.

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn ich Urlaub mache?

Während der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt. Bei einer stundenweisen Vertretung von unter acht Stunden am Tag kürzen die Pflegekassen das Pflegegeld in der Regel nicht. Fragen Sie im Einzelfall bei Ihrer Pflegekasse nach.

Quellen & Stand

Leistungsbeträge Stand: Januar 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025)).

Zuletzt geprüft: 29.09.2026.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Persönliche Unterstützung

BESSER UMSORGT führt den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Ihnen zu Hause selbst durch. Wenn Sie einen Angehörigen selbst pflegen, zeigen wir Ihnen außerdem in einer kostenlosen Pflegeschulung bei Ihnen zu Hause, wie Sie rückenschonend heben, lagern und umsetzen. Wird es zu viel, können wir einzelne Einsätze in der Grundpflege übernehmen.

BESSER UMSORGT ist Ihr ambulanter Pflegedienst in Sinzig, Remagen und Bad Breisig.