Kurz erklärt
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Ihn erhalten Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, also mit 90 bis 100 Punkten. Es gibt Pflegegeld von 990 € im Monat oder Pflegesachleistungen von bis zu 2.299 €, auch kombiniert. Bei Pflegegeld ist halbjährlich ein Beratungsbesuch Pflicht, vierteljährlich ist er zusätzlich möglich. Pflege zu Hause gelingt in diesem Grad am besten mit mehreren Helfern und festen Pausen für die Angehörigen.
Was Pflegegrad 5 bedeutet
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Das Gesetz beschreibt ihn als „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. In der Begutachtung sind dafür 90 bis 100 Punkte nötig. Wie diese Punkte ermittelt werden, lesen Sie im Beitrag Was ist ein Pflegegrad?
Der Unterschied zu Pflegegrad 4 liegt nicht nur in der Punktzahl. Bei Pflegegrad 5 kommt hinzu, dass die Pflege selbst besonders anspruchsvoll ist. Auch hier gilt: Entscheidend ist nicht eine Diagnose, sondern wie wenig Selbständigkeit im Alltag noch möglich ist.
Was „besondere Anforderungen“ im Alltag heißen können
Jede Situation ist anders. Häufig sieht der Alltag mit Pflegegrad 5 aber so aus:
- Bei nahezu allen Tätigkeiten ist Hilfe nötig, vom Waschen über das Essen bis zum Umlagern im Bett.
- Die pflegebedürftige Person kann sich kaum oder gar nicht mehr selbst mitteilen. Angehörige müssen Bedürfnisse, Schmerzen oder Unwohlsein an kleinen Zeichen erkennen.
- Die Pflege verteilt sich über den ganzen Tag, bei manchen auch auf die Nacht.
- Manche Handgriffe, etwa das Umsetzen aus dem Bett, sind mit Hilfsmitteln und Übung deutlich leichter und sicherer.
- Es kommen oft medizinische Aufgaben hinzu, die mit Ärztin oder Arzt abgestimmt werden.
Für Angehörige bedeutet das: Pflege zu Hause ist möglich, aber kaum allein zu schaffen. Es braucht ein Netz aus mehreren Menschen und Leistungen.
Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick
| Leistung | Betrag | Zeitraum | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 990 € | monatlich | § 37 SGB XI |
| Pflegesachleistungen | 2.299 € | monatlich, bis zu | § 36 SGB XI |
| Entlastungsbetrag | 131 € | monatlich, bis zu | § 45b SGB XI |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) | 3.539 € | im Kalenderjahr, bis zu | § 42a SGB XI |
| Tages- und Nachtpflege | 2.085 € | monatlich, bis zu | § 41 SGB XI |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | monatlich, bis zu | § 40 SGB XI |
| Zuschuss zur Wohnraumanpassung (je Maßnahme) | 4.180 € | je Maßnahme, bis zu | § 40 Abs. 4 SGB XI |
| Digitale Pflegeanwendungen + Unterstützung | 70 € | monatlich, bis zu (40 € DiPA + 30 € Unterstützung) | §§ 39a, 40a, 40b SGB XI |
| Pflegeheim (vollstationär) | 2.096 € | monatlich (Pflegegrad 1: Zuschuss) | § 43 SGB XI |
Stand der Beträge: Januar 2026. Die Tabelle zeigt alle Leistungen dieses Grades. Wie Sie daraus ein tragfähiges Netz knüpfen, erklären die nächsten Abschnitte.
Pflege zu Hause organisieren: Familie und Pflegedienst
Pflegen Angehörige, gibt es Pflegegeld von 990 € im Monat. Für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst stehen Pflegesachleistungen von bis zu 2.299 € im Monat zur Verfügung, die der Dienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Kosten darüber tragen Sie selbst.
Bei Pflegegrad 5 wird beides oft kombiniert: Der Pflegedienst übernimmt feste Einsätze für die Grundpflege, zum Beispiel morgens und abends, und die Familie den Rest. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistung genutzt wurde. An die Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden.
Medizinische Aufgaben wie Wundversorgung, Katheterversorgung oder Injektionen sind Behandlungspflege. Sie werden ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt, getrennt von der Pflegeversicherung.
Der Beratungsbesuch
Beziehen Sie Pflegegeld, auch als Teil der Kombination, ist einmal im Halbjahr ein Beratungsbesuch Pflicht. Bei Pflegegrad 5 können Sie ihn zusätzlich einmal im Vierteljahr in Anspruch nehmen. Durchgeführt wird er unter anderem von zugelassenen Pflegediensten, auch von BESSER UMSORGT (Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI). Gerade bei so aufwendiger Pflege lohnt sich der regelmäßige Blick von außen: auf Hilfsmittel, auf Druckstellen, auf die Kraft der Pflegenden. Wird der Pflichtbesuch nicht abgerufen, muss die Kasse das Pflegegeld kürzen, im Wiederholungsfall entziehen.
Kraft schöpfen: Entlastung für Angehörige
Wer einen Menschen mit Pflegegrad 5 pflegt, braucht feste Pausen. Nicht erst, wenn nichts mehr geht.
- Verhinderungspflege: bis zu acht Wochen im Jahr, auch stundenweise, ohne Antrag vorab. Übernehmen nahe Angehörige die Vertretung, sind grundsätzlich bis zu 1.980 € im Jahr möglich. Bei stundenweiser Verhinderung unter acht Stunden am Tag wird das Pflegegeld in der Regel nicht gekürzt; fragen Sie im Zweifel bei der Pflegekasse nach.
- Kurzzeitpflege: teilt sich mit der Verhinderungspflege einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Während beider Leistungen wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt.
- Tages- oder Nachtpflege: bis zu 2.085 € im Monat.
- Entlastungsbetrag: bis zu 131 € im Monat gegen Belege, etwa für Hilfe im Haushalt und Betreuung. Für Körperpflege durch einen Pflegedienst ist er ab Pflegegrad 2 nicht vorgesehen.
- Lernen und reden: In einer kostenlosen Pflegeschulung zu Hause üben Angehörige Lagern, Umsetzen und die Vorbeugung von Druckgeschwüren und Stürzen. Der Online-Kurs PflegeCoach lässt sich lernen, wann es passt. Und in der psychologischen Begleitung ist Raum für das, was die Pflege seelisch mit Ihnen macht.
Mehr Anregungen finden Sie in unserer Themenwelt für pflegende Angehörige.
Hilfsmittel, Wohnung und Pflegeheim
Ein Pflegebett und weitere technische Hilfsmittel stellt die Pflegekasse oft leihweise zur Verfügung. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen gibt es bis zu 42 € im Monat. Muss die Wohnung angepasst werden, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme; klären Sie das vor dem Umbau mit ihr.
Manchmal ist Pflege zu Hause trotz aller Hilfe nicht mehr möglich. Für ein Pflegeheim zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5 bis zu 2.096 € im Monat. Diese Entscheidung ist kein Versagen, sondern kann für alle Beteiligten die richtige sein.
Aus dem Alltag
Was bedeutet das für mich?
Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung zu. Nutzen Sie sie, um die Pflege auf mehrere Schultern zu verteilen: Familie, Pflegedienst, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Sprechen Sie beim Beratungsbesuch offen an, was schwierig ist. Und achten Sie auf sich selbst, denn nur wer Kraft hat, kann gut pflegen.
Eine Höherstufung gibt es nach Pflegegrad 5 nicht mehr. Wurde ein niedrigerer Grad festgestellt, obwohl der Bedarf aus Ihrer Sicht höher ist, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen und das Gutachten bei der Pflegekasse anfordern. Den Ablauf eines Antrags beschreibt der Beitrag Pflegegrad beantragen, die Vorbereitung auf den Gutachterbesuch der Beitrag zur MD-Begutachtung. Unser PflegeCheck hilft bei einer ersten Einschätzung, ob der Pflegegrad zur Situation passt.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 5?
Das Pflegegeld beträgt 990 € im Monat (Stand Januar 2026). Voraussetzung ist, dass Angehörige oder andere Pflegepersonen die Pflege sicherstellen. Kommt zusätzlich ein Pflegedienst über die Sachleistung, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.
Kann man einen Menschen mit Pflegegrad 5 zu Hause pflegen?
Ja, das ist möglich, auch wenn es viel verlangt. Meist braucht es dafür mehrere Helfer: die Familie, einen ambulanten Pflegedienst, passende Hilfsmittel und regelmäßige Pausen über Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Ob Pflege zu Hause oder im Heim, entscheiden Sie.
Gibt es nach Pflegegrad 5 noch eine Höherstufung?
Nein, Pflegegrad 5 ist der höchste Grad. Wurde Ihr Angehöriger niedriger eingestuft, obwohl der Bedarf aus Ihrer Sicht Pflegegrad 5 entspricht, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Das Gutachten können Sie bei der Pflegekasse anfordern.
Wie oft kommt bei Pflegegrad 5 der Beratungsbesuch?
Wer Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch abrufen, sonst wird das Pflegegeld gekürzt. Bei Pflegegrad 5 können Sie ihn zusätzlich einmal im Vierteljahr in Anspruch nehmen. Das lohnt sich, weil Veränderungen so früher auffallen.
Quellen & Stand
Leistungsbeträge Stand: Januar 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025)).
Zuletzt geprüft: 29.09.2026.
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI – Pflegegeld und Beratungsbesuch
- § 38 SGB XI – Kombination von Geldleistung und Sachleistung
- § 39 SGB XI – Verhinderungspflege
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (PDF)
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.
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