Kurz erklärt
Ein Pflegegrad zeigt, wie stark ein Mensch in seiner Selbständigkeit eingeschränkt ist. Es gibt fünf Pflegegrade. Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche geprüft und in eine Gesamtpunktzahl von 0 bis 100 umgerechnet: Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wobei jemand im Alltag Hilfe braucht. Vom Pflegegrad hängt ab, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt.

Selbständigkeit zählt, nicht die Diagnose
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark ein Mensch in seiner Selbständigkeit eingeschränkt ist. Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 steht für geringe Einschränkungen, Pflegegrad 5 für die schwersten. Vom Pflegegrad hängt ab, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt.
Viele Familien gehen davon aus, dass eine bestimmte Krankheit automatisch zu einem Pflegegrad führt. Das ist nicht so. Ob jemand einen Schlaganfall hatte, an Demenz erkrankt ist oder Parkinson hat, steht bei der Begutachtung nicht im Mittelpunkt. Gefragt wird etwas anderes: Was schafft dieser Mensch im Alltag noch allein? Und wobei braucht er Hilfe von anderen?
Zwei Menschen mit derselben Diagnose können deshalb ganz unterschiedliche Pflegegrade haben. Oder der eine bekommt einen Pflegegrad und der andere keinen.
Eine Voraussetzung gibt es noch: Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Das heißt nicht, dass Sie sechs Monate abwarten müssen, bevor Sie einen Antrag stellen. Es genügt, wenn absehbar ist, dass die Einschränkungen so lange andauern.
Die sechs Lebensbereiche der Begutachtung
Bei der Begutachtung wird die Selbständigkeit in sechs Lebensbereichen geprüft. Fachleute sprechen von „Modulen“. Jeder Bereich fließt mit einem festen Anteil in das Ergebnis ein.
| Modul | Lebensbereich | Worum es zum Beispiel geht | Anteil am Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 1 | Mobilität | sich in der Wohnung bewegen, aufstehen, Treppen steigen | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | sich zurechtfinden, sich erinnern, Gespräche verstehen | 15 % gemeinsam mit Modul 3 |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr bei der Pflege | 15 % gemeinsam mit Modul 2 |
| 4 | Selbstversorgung | waschen, anziehen, essen und trinken, zur Toilette gehen | 40 % |
| 5 | Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | Medikamente, Blutzucker messen, Verbände, Arzttermine | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | den Tag einteilen, sich beschäftigen, Kontakt zu anderen halten | 15 % |
Drei Dinge sind für Sie als Familie besonders nützlich zu wissen:
- Die Selbstversorgung wiegt am schwersten. Mit 40 % macht sie fast die Hälfte des Ergebnisses aus. Wer beim Waschen, Anziehen oder Essen Hilfe braucht, sollte das bei der Begutachtung genau schildern.
- Bei den Modulen 2 und 3 zählt nur der höhere Wert. Beide Bereiche werden begutachtet. In das Ergebnis geht aber nur der Bereich ein, in dem die Einschränkungen stärker sind. Diese beiden Module spielen vor allem bei Demenz und psychischen Erkrankungen eine große Rolle.
- Auch der Umgang mit der Krankheit zählt. Wer seine Tabletten nicht mehr allein richten kann oder Hilfe bei Verbänden braucht, ist in diesem Bereich eingeschränkt. Das macht immerhin 20 % des Ergebnisses aus.
Wie aus Punkten ein Pflegegrad wird
In jedem Lebensbereich wird festgehalten, wie selbständig der Mensch ist. Daraus ergeben sich Punkte. Mit der Gewichtung aus der Tabelle oben werden sie zu einer Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 zusammengerechnet. Je höher die Zahl, desto stärker ist die Selbständigkeit eingeschränkt.
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Bedeutung laut Gesetz |
|---|---|---|
| kein Pflegegrad | unter 12,5 | |
| Pflegegrad 1 | ab 12,5 bis unter 27 | geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
| Pflegegrad 2 | ab 27 bis unter 47,5 | erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
| Pflegegrad 3 | ab 47,5 bis unter 70 | schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
| Pflegegrad 4 | ab 70 bis unter 90 | schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten |
| Pflegegrad 5 | ab 90 bis 100 | schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Sie müssen diese Rechnung nicht selbst aufstellen. Das geschieht im Rahmen der Begutachtung. Das Wissen darum hilft aber: Es zeigt, warum ehrliche und genaue Angaben so viel ausmachen. Liegt jemand knapp unter einer Schwelle, können wenige Punkte darüber entscheiden, welcher Pflegegrad es wird.
Was die Pflegegrade im Alltag bedeuten
Der Pflegegrad öffnet den Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Je höher der Grad, desto höher die Beträge. Hier ein Überblick über drei zentrale Leistungen (Stand: Januar 2026):
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat | Pflegesachleistungen im Monat bis zu | Entlastungsbetrag im Monat bis zu |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Was das praktisch heißt:
- Pflegegrad 1: Es gibt noch kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Der Grad lohnt sich trotzdem. Sie erhalten zum Beispiel den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Beratung zu Hause und können einen Zuschuss bekommen, wenn die Wohnung angepasst werden muss.
- Pflegegrad 2: Ab hier gibt es Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege übernehmen, oder Pflegesachleistungen für die Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes. Auch Verhinderungspflege ist ab Pflegegrad 2 möglich.
- Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: Die Art der Leistungen bleibt gleich, die Beträge steigen mit jedem Grad deutlich.
Der Pflegegrad legt übrigens nicht fest, wer pflegt. Sie entscheiden selbst, ob Angehörige die Pflege übernehmen, ob ein Pflegedienst kommt oder ob beides zusammenwirkt. Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich auch miteinander kombinieren (Kombinationsleistung).
Ein Beispiel aus dem Alltag
Häufige Missverständnisse
Weitere Annahmen, die Familien Geld kosten können:
- „Wir warten, bis es richtig schlimm wird.“ Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Wer zu lange wartet, verschenkt Monate. Mehr dazu im Artikel Pflegegrad beantragen.
- „Pflegegrad 1 bringt ja nichts.“ Auch ohne Pflegegeld gibt es Unterstützung, zum Beispiel den Entlastungsbetrag für Hilfe im Alltag.
- „Der Pflegegrad steht dann fest.“ Wenn jemand mehr Hilfe braucht als zuvor, können Sie jederzeit eine Höherstufung bei der Pflegekasse beantragen.
- „Bei der Begutachtung zeigen wir uns von der besten Seite.“ Verständlich, aber falsch. Wer den Alltag schöner beschreibt, als er ist, bekommt womöglich einen zu niedrigen Pflegegrad.
So kommen Sie zu einem Pflegegrad
Der Weg ist kürzer, als viele denken. Der Antrag geht an die Pflegekasse. Sie gehört zu Ihrer Krankenkasse, ein Anruf dort genügt für den Anfang. Danach kommt bei gesetzlich Versicherten meist eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause. Bei privat Versicherten übernimmt das MEDICPROOF. Die Pflegekasse entscheidet anschließend und schickt Ihnen einen Bescheid.
Wie Sie dabei am besten vorgehen, lesen Sie Schritt für Schritt in unserem Artikel Pflegegrad beantragen. Wie Sie sich auf den Hausbesuch vorbereiten, erklärt der Beitrag zur MD-Begutachtung.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Punkte braucht man für einen Pflegegrad?
Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Die Punkte ergeben sich aus der Begutachtung von sechs Lebensbereichen. Unter 12,5 Punkten gibt es keinen Pflegegrad.
Bekommt man mit Demenz automatisch einen Pflegegrad?
Nein. Eine Diagnose allein führt zu keinem Pflegegrad. Begutachtet wird, wie selbständig ein Mensch im Alltag noch ist. Bei Demenz spielen dabei vor allem das Erinnern, die Orientierung und das Verhalten eine Rolle, die in eigenen Lebensbereichen berücksichtigt werden.
Welcher Lebensbereich zählt bei der Begutachtung am meisten?
Die Selbstversorgung, also etwa Waschen, Anziehen, Essen und Trinken. Sie macht 40 Prozent des Ergebnisses aus. Danach folgt mit 20 Prozent der Umgang mit Krankheit und Therapie, zum Beispiel mit Medikamenten.
Lohnt sich Pflegegrad 1 überhaupt?
Ja, auch wenn es bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld gibt. Sie erhalten zum Beispiel den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Beratung zu Hause und können einen Zuschuss für die Anpassung der Wohnung bekommen.
Kann sich der Pflegegrad später ändern?
Ja. Wenn jemand mehr Hilfe braucht als bei der letzten Begutachtung, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse stellen.
Quellen & Stand
Leistungsbeträge Stand: Januar 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025)).
Zuletzt geprüft: 29.09.2026.
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 28a SGB XI – Leistungen bei Pflegegrad 1
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Bundesgesundheitsministerium – Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 (PDF)
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.
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