Kurz erklärt
Nach dem Antrag auf einen Pflegegrad kommt bei gesetzlich Versicherten meist eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) nach Hause, bei privat Versicherten jemand von MEDICPROOF. Der Termin wird vorher angekündigt und dauert erfahrungsgemäß etwa 60 bis 90 Minuten. Gut vorbereitet sind Sie mit Arztberichten, Medikamentenplan, einer Liste der Hilfsmittel und einem Pflegetagebuch. Eine vertraute Pflegeperson sollte dabei sein. Beschreiben Sie ehrlich den Alltag an schlechten Tagen und beschönigen Sie nichts.

Wer zur Begutachtung kommt und warum
Nachdem Sie einen Pflegegrad beantragt haben, lässt die Pflegekasse prüfen, wie selbständig die pflegebedürftige Person im Alltag noch ist. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt das der Medizinische Dienst, kurz MD. Viele kennen ihn noch unter der alten Abkürzung MDK. Bei privat Versicherten ist MEDICPROOF zuständig.
Die Begutachtung ist keine Prüfung, die man bestehen muss. Es geht nicht darum, möglichst fit zu wirken. Die Gutachterin oder der Gutachter soll ein genaues Bild davon bekommen, wobei Hilfe nötig ist. Nur dann passt der Pflegegrad am Ende zur tatsächlichen Situation.
Viele Menschen sind vor dem Termin nervös. Das ist verständlich. Mit etwas Vorbereitung verliert der Besuch viel von seinem Schrecken.
So läuft der Hausbesuch ab
Meist findet die Begutachtung bei Ihnen zu Hause statt. Den Termin bekommen Sie vorher mitgeteilt. So haben Sie Zeit, Unterlagen bereitzulegen und eine vertraute Person dazuzuholen. Passt der Termin gar nicht, melden Sie sich rechtzeitig und fragen nach einer Alternative.
Erfahrungsgemäß dauert der Besuch etwa 60 bis 90 Minuten. Im Gespräch geht es um die sechs Lebensbereiche, nach denen der Pflegegrad ermittelt wird:
- Mobilität, also wie gut sich jemand in der Wohnung bewegen kann
- Verstehen, Erinnern und Sich-Verständigen
- Verhalten und seelische Belastungen, etwa Unruhe oder Ängste
- Selbstversorgung, also Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengang
- der Umgang mit Krankheit und Therapie, zum Beispiel mit Medikamenten oder Verbänden
- die Gestaltung des Tages und die Kontakte zu anderen Menschen
Wie diese Bereiche gewichtet werden und ab wie vielen Punkten welcher Grad gilt, erklären wir in Was ist ein Pflegegrad?
Falls Sie gebeten werden, etwas zu zeigen, etwa das Aufstehen aus dem Sessel, tun Sie es so, wie es im Alltag tatsächlich klappt. Strengen Sie sich nicht mehr an als sonst. Und wenn etwas nur mit Hilfe geht, sagen Sie das.
Checkliste: gut vorbereitet in den Termin
Legen Sie ein paar Tage vorher alles zusammen, am besten in einer Mappe:
- Arztberichte und Befunde
- Krankenhaus- und Reha-Berichte
- den aktuellen Medikamentenplan
- eine Liste der Hilfsmittel, die im Haus genutzt werden, etwa Rollator, Duschhocker, Inkontinenzmaterial oder Pflegebett
- das Pflegetagebuch der letzten Tage (siehe unten)
- einen Zettel mit den Punkten, die Sie auf jeden Fall ansprechen möchten
- falls vorhanden: Name und Telefonnummer des Pflegedienstes und der behandelnden Ärztin oder des Arztes
Überlegen Sie außerdem vorher gemeinsam: Wie sieht ein schlechter Tag aus? Was passiert nachts? Was hat sich in den letzten Monaten verändert?
Das Pflegetagebuch: Ihre wichtigste Gedächtnisstütze
Im Gespräch vergisst man schnell die Hälfte. Ein Pflegetagebuch hilft dagegen. Schreiben Sie einige Tage vor dem Termin auf, wobei Hilfe nötig ist. Ein Heft oder ein Blatt Papier reicht völlig.
Notieren Sie jeweils:
- die Uhrzeit
- was gerade anstand, zum Beispiel Aufstehen, Duschen oder Tabletten
- welche Hilfe nötig war: ganz übernehmen, mithelfen, erinnern oder dabeibleiben
- wer geholfen hat
- Besonderheiten, etwa Unruhe am Abend, nächtliches Aufstehen oder Stürze
So könnte ein Auszug aussehen:
| Uhrzeit | Was stand an? | Welche Hilfe war nötig? |
|---|---|---|
| 7:30 | Aufstehen und Waschen | Tochter hilft beim Aufsetzen, wäscht Rücken und Beine |
| 8:15 | Tabletten | Mutter hatte sie vergessen, Tochter erinnert und reicht sie an |
| 14:00 | Arzttermin | Tochter fährt hin und begleitet in die Praxis |
| 2:30 nachts | Toilettengang | Mutter ist unsicher auf den Beinen, Tochter begleitet sie |
Wichtiger als Minutenangaben ist, was der Mensch selbst noch schafft und wo andere helfen, erinnern oder aufpassen müssen. Das Tagebuch nützt Ihnen übrigens auch später noch, falls Sie Widerspruch einlegen oder eine Höherstufung beantragen.
Wer beim Termin dabei sein sollte
Die pflegebedürftige Person steht im Mittelpunkt. Sie sollte so weit wie möglich selbst erzählen. Zusätzlich sollte, wenn möglich, eine Angehörige, ein Angehöriger oder eine andere Pflegeperson dabei sein. Am besten jemand, der den Alltag gut kennt und regelmäßig hilft.
Diese Person kann ergänzen, was vergessen wurde, und behutsam korrigieren, wenn etwas zu positiv dargestellt wird. Gerade bei Menschen mit Demenz ist das wichtig. Manche wirken im Gespräch mit Fremden wacher und sicherer, als sie es im Alltag sind.
Typische Fehler bei der Begutachtung
Weitere Fehler, die Sie vermeiden können:
- Nur vom guten Tag erzählen: Beschreiben Sie ehrlich, wie es an schlechten Tagen aussieht.
- Unterlagen suchen, während die Gutachterin wartet: Legen Sie alles vorher in einer Mappe bereit.
- Die Nacht vergessen: Nächtliches Aufstehen, Unruhe oder Toilettengänge gehören dazu.
- Erinnern und Beaufsichtigen verschweigen: Auch wenn Sie nicht selbst anpacken, sondern „nur“ erinnern oder dabeibleiben, ist das Hilfe.
- Allein zum Termin: Ohne eine vertraute Person fehlt oft der Blick von außen.
Privat versichert: Begutachtung durch MEDICPROOF
Für privat Versicherte übernimmt MEDICPROOF die Begutachtung. Die Vorbereitung ist dieselbe: Unterlagen bereitlegen, Pflegetagebuch führen, eine vertraute Person dazuholen und ehrlich vom Alltag erzählen. Zu Fristen und zu den Möglichkeiten, sich gegen eine Entscheidung zu wehren, fragen Sie bitte bei Ihrer privaten Pflegeversicherung nach. Die folgenden Hinweise zum Widerspruch gelten für gesetzlich Versicherte.
Nach dem Besuch: Gutachten, Bescheid und Widerspruch
Die Gutachterin oder der Gutachter hält die Ergebnisse in einem Gutachten fest. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse und schickt Ihnen einen Bescheid mit dem Pflegegrad. Das muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang Ihres Antrags geschehen.
Sie können das Gutachten bei der Pflegekasse anfordern. Lesen Sie es in Ruhe und vergleichen Sie es mit Ihrem Pflegetagebuch. Fehlt Wichtiges oder stimmt etwas nicht, können Sie Widerspruch einlegen:
- innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben
- schriftlich bei der Pflegekasse
- die Begründung dürfen Sie nachreichen
Fehlt im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung, also der Hinweis auf Ihre Rechte, haben Sie ein Jahr Zeit. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Pflegegrad beantragen. Und wenn später mehr Hilfe nötig wird, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen.
Welche Leistungen Ihnen mit dem neuen Pflegegrad zustehen, finden Sie in den Artikeln zu Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Einen ersten Überblick, welche Unterstützung zu Hause passen könnte, gibt Ihnen der kostenlose PflegeCheck.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Begutachtung durch den MD?
Erfahrungsgemäß etwa 60 bis 90 Minuten. Der Termin wird Ihnen vorher angekündigt, sodass Sie sich vorbereiten und eine vertraute Person dazuholen können.
Was sollte ich für den Termin bereitlegen?
Arztberichte, Krankenhausberichte, den aktuellen Medikamentenplan und eine Liste der Hilfsmittel. Sehr hilfreich ist außerdem ein Pflegetagebuch, in dem Sie einige Tage lang notiert haben, wobei Hilfe nötig war.
Sollten Angehörige bei der Begutachtung dabei sein?
Ja, wenn möglich. Angehörige oder andere Pflegepersonen kennen den Alltag genau und können ergänzen, was die pflegebedürftige Person selbst vielleicht vergisst oder aus Scham nicht erzählt.
Wer begutachtet privat Versicherte?
Bei privat Versicherten übernimmt MEDICPROOF die Begutachtung. Die Vorbereitung mit Unterlagen und Pflegetagebuch ist genauso sinnvoll. Zu Fristen und Einspruchsmöglichkeiten fragen Sie bitte Ihre private Pflegeversicherung.
Bekomme ich das Gutachten zu sehen?
Ja, Sie können das Gutachten bei der Pflegekasse anfordern. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden sind und Widerspruch einlegen möchten.
Quellen & Stand
Zuletzt geprüft: 29.09.2026.
- Medizinischer Dienst – Pflegebegutachtung
- Verbraucherzentrale – Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: So können Sie sich vorbereiten
- § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- gesund.bund.de – Vorgehen gegen einen Bescheid der Pflegekasse
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.
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