Wohnen & Pflege

Zu Hause mit Pflegedienst, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Wohngruppe oder Pflegeheim: die Wohnformen bei Pflegebedarf im neutralen Überblick, mit Leistungen.

Kurz erklärt

Wer pflegebedürftig wird, muss nicht automatisch ins Heim. Viele Menschen bleiben mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes zu Hause. Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege ergänzen die Pflege zu Hause. Daneben gibt es ambulant betreute Wohngruppen und das Pflegeheim. Welche Form passt, hängt vom Pflegebedarf, der Wohnung und den Möglichkeiten der Familie ab.

Wenn der Alltag allein nicht mehr klappt, stellt sich schnell die Frage: Wo und wie soll es weitergehen? Die gute Nachricht ist, dass es mehr Möglichkeiten gibt als „zu Hause“ oder „Heim“. Hier finden Sie einen neutralen Überblick. Alle genannten Beträge sind Höchstbeträge der Pflegeversicherung, Stand Januar 2026.

Zu Hause mit Pflegedienst

Viele pflegebedürftige Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung bleiben. Ein ambulanter Pflegedienst kommt ins Haus und hilft bei der Körperpflege, bei Medikamenten oder im Haushalt. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür Pflegesachleistungen, zum Beispiel bis zu 796 € im Monat bei Pflegegrad 2 und bis zu 2.299 € bei Pflegegrad 5. Pflegen Angehörige mit, lassen sich Pflegegeld und Sachleistung kombinieren. Was ein Pflegedienst konkret übernimmt, erklärt der Artikel Was macht ein ambulanter Pflegedienst?.

Damit das gut funktioniert, sollte die Wohnung sicher sein. Viele Anregungen finden Sie unter Das sichere Zuhause, den Zuschuss der Pflegekasse für Umbauten erklärt der Beitrag Wohnung barrierearm umbauen.

Tages- und Nachtpflege

In der Tagespflege verbringen Pflegebedürftige den Tag in einer Einrichtung und kommen abends nach Hause, bei der Nachtpflege ist es umgekehrt. Das bringt Gesellschaft und Struktur und entlastet Angehörige, die tagsüber arbeiten. Die Pflegekasse zahlt dafür ab Pflegegrad 2 einen eigenen Betrag, bei Pflegegrad 3 zum Beispiel bis zu 1.357 € im Monat. Pflegegeld und Pflegesachleistung laufen daneben ungekürzt weiter. Mehr dazu im Beitrag Tagespflege.

Kurzzeitpflege

Manchmal geht es zu Hause für eine Weile nicht, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Dann kann Kurzzeitpflege in einer Einrichtung helfen, ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Sie teilt sich mit der Verhinderungspflege einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie unter Kurzzeitpflege.

Ambulant betreute Wohngruppe

In einer Wohngruppe leben einige pflegebedürftige Menschen gemeinsam in einer Wohnung, jeder mit eigenem Zimmer. Pflege und Betreuung werden von außen organisiert. Für diese Wohnform sieht die Pflegeversicherung eigene Leistungen vor, schon ab Pflegegrad 1. Welche Voraussetzungen gelten, erklärt der Beitrag Senioren-WG.

Betreutes Wohnen

Beim betreuten Wohnen, auch Service-Wohnen genannt, lebt man in einer eigenen, meist barrierearmen Wohnung mit zusätzlichen Serviceleistungen. Der Begriff ist nicht gesetzlich geschützt, die Angebote unterscheiden sich deshalb stark. Pflege kommt bei Bedarf ambulant dazu. Worauf Sie achten sollten, lesen Sie unter Betreutes Wohnen.

Pflegeheim

Wenn die Pflege rund um die Uhr nötig ist und zu Hause nicht mehr sicher gelingt, kann ein Pflegeheim die richtige Lösung sein. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen monatlichen Betrag, bei Pflegegrad 3 zum Beispiel bis zu 1.319 €. Die Kosten eines Heimplatzes liegen in der Regel deutlich darüber; den Rest tragen Bewohnerinnen und Bewohner selbst. Wie sich der Eigenanteil zusammensetzt, erklärt der Beitrag Pflegeheim.

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Häufig gestellte Fragen

Kann man Tagespflege und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja, das ist möglich. Für Tages- und Nachtpflege gibt es ab Pflegegrad 2 einen eigenen monatlichen Betrag der Pflegekasse. Wie sich die Leistungen in Ihrer Situation am besten kombinieren lassen, klärt die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für ein Pflegeheim komplett?

Nein. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen festen monatlichen Betrag. Den Rest, zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung, tragen Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel selbst. Lassen Sie sich die Kosten vom Heim genau aufschlüsseln.

Was ist der Unterschied zwischen Tagespflege und Kurzzeitpflege?

In der Tagespflege verbringt man den Tag in einer Einrichtung und schläft zu Hause. Kurzzeitpflege ist ein vorübergehender Aufenthalt rund um die Uhr in einer Einrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder während des Urlaubs der Pflegeperson.

Quellen & Stand

Leistungsbeträge Stand: Januar 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025)).

Zuletzt geprüft: 29.09.2026.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.

Persönliche Unterstützung

BESSER UMSORGT unterstützt Sie dabei, zu Hause wohnen zu bleiben: mit Grundpflege, Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung sowie Hilfe im Haushalt und Betreuung.

BESSER UMSORGT ist Ihr ambulanter Pflegedienst in Sinzig, Remagen und Bad Breisig.