Tagespflege: tagsüber betreut, abends zu Hause

Wie Tagespflege funktioniert, was die Pflegekasse zahlt, welche Kosten bleiben und warum Pflegegeld und Pflegedienst daneben ungekürzt weiterlaufen.

Redaktion BESSER UMSORGTVeröffentlicht: Zuletzt geprüft:

Kurz erklärt

In der Tagespflege verbringen pflegebedürftige Menschen den Tag in einer Einrichtung und sind abends wieder zu Hause. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür einen eigenen Monatsbetrag, zum Beispiel bis zu 721 € bei Pflegegrad 2. Die Fahrt zur Einrichtung und zurück gehört dazu. Pflegegeld, Pflegesachleistung oder die Kombination laufen daneben ohne Kürzung weiter. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie grundsätzlich selbst, dafür lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen.

Pflegekraft und ältere Frau trinken gemeinsam Kaffee am Esstisch

Was ist Tagespflege?

In der Tagespflege verbringen pflegebedürftige Menschen einen Teil der Woche tagsüber in einer Einrichtung. Meist werden sie morgens abgeholt und am Nachmittag wieder nach Hause gebracht. Abends, nachts und an den übrigen Tagen leben sie wie gewohnt in ihrer eigenen Wohnung.

Fachleute sprechen von teilstationärer Pflege. Neben der Tagespflege gibt es auch die Nachtpflege, bei der es umgekehrt ist: Die Nacht wird in der Einrichtung verbracht, der Tag zu Hause. Nachtpflege ist deutlich seltener. Für beide gelten dieselben Regeln der Pflegeversicherung, geregelt in § 41 SGB XI.

In der Tagespflege gibt es in der Regel gemeinsame Mahlzeiten, Beschäftigung, Bewegung, Ruhezeiten und pflegerische Hilfe. Für viele Menschen bedeutet das vor allem eines: Gesellschaft und einen festen Rhythmus im Tag.

Für wen Tagespflege in Frage kommt

Anspruch auf Tages- und Nachtpflege haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5. Das Gesetz nennt zwei Situationen: wenn die Pflege zu Hause nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn die Tagespflege nötig ist, um die häusliche Pflege zu ergänzen oder zu stärken.

Typisch sind zum Beispiel diese Lebenslagen:

  • Angehörige sind tagsüber berufstätig und der pflegebedürftige Mensch sollte nicht viele Stunden allein sein.
  • Jemand lebt allein, wird zunehmend einsam oder verliert die Struktur im Tag.
  • Bei beginnender oder fortgeschrittener Demenz brauchen Angehörige regelmäßige, verlässliche Pausen.
  • Pflegende Angehörige merken, dass ihre Kraft nachlässt, und möchten die Pflege zu Hause trotzdem fortsetzen.

Tagespflege kann an einem Tag pro Woche genutzt werden oder an mehreren. Wie viele Tage sinnvoll sind, hängt von der Situation und vom Budget ab.

Was die Pflegekasse für Tagespflege zahlt

Die Pflegekasse zahlt für Tages- und Nachtpflege einen eigenen Monatsbetrag. Er deckt die pflegebedingten Kosten, die Kosten für Betreuung und die in der Einrichtung notwendige medizinische Behandlungspflege. Die Einrichtung rechnet diesen Teil direkt mit der Pflegekasse ab.

PflegegradTages- und Nachtpflege (bis zu, monatlich)
Pflegegrad 2721 €
Pflegegrad 31.357 €
Pflegegrad 41.685 €
Pflegegrad 52.085 €

Stand der Beträge: Januar 2026. Mit Pflegegrad 1 gibt es diesen Betrag nicht. Hier kann der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat für Tagespflege eingesetzt werden.

Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegedienst

Ein Punkt wird oft übersehen: Die Tagespflege ist ein eigenständiger Anspruch. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können sie zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder der Kombination aus beidem nutzen. Eine Anrechnung findet nicht statt. Das Pflegegeld wird also nicht gekürzt, weil jemand zwei Tage pro Woche in die Tagespflege geht.

Das macht Mischformen möglich. Ein ambulanter Pflegedienst kann zum Beispiel morgens bei der Körperpflege helfen, an einigen Tagen geht es danach in die Tagespflege, und die Familie übernimmt Abende und Wochenenden. Ob so eine Kombination passt oder ob die Pflege zu Hause mit Angehörigen und Pflegedienst allein gut funktioniert, ist eine persönliche Entscheidung. Beide Wege sind möglich.

Welche Kosten Sie selbst tragen

Auch mit dem Betrag der Pflegekasse bleibt in der Regel ein Eigenanteil. Grundsätzlich privat zu bezahlen sind:

  • Unterkunft und Verpflegung, also etwa Mahlzeiten und Getränke während des Tages
  • Investitionskosten, sofern die Einrichtung sie gesondert berechnet
  • Pflegekosten, die über dem monatlichen Höchstbetrag liegen, zum Beispiel wenn sehr viele Tage genutzt werden

Wie hoch diese Kosten sind, ist von Einrichtung zu Einrichtung verschieden. Lassen Sie sich vorab eine schriftliche Aufstellung der Tagessätze geben, getrennt nach Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

Für den Eigenanteil können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen. Er wird gegen Belege erstattet. Nicht verbrauchte Beträge eines Jahres lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.

Fahrdienst: Abholung und Heimweg

Zur Tages- und Nachtpflege gehört auch die notwendige Fahrt von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Viele Einrichtungen haben dafür einen eigenen Fahrdienst. Liegt die Wohnung weiter entfernt, können je nach Einrichtung zusätzliche Transportkosten in Rechnung gestellt werden.

Klären Sie außerdem ganz praktisch: Wann wird abgeholt, wer hilft beim Anziehen der Jacke und über die Treppe, und ist abends jemand da, wenn der Fahrdienst zurückkommt? Gerade bei Menschen mit Demenz sollte der Übergang gut abgesprochen sein.

Eine Tagespflege finden und ausprobieren

Adressen von Tagespflegen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei einem Pflegestützpunkt. Diese Fragen helfen beim Vergleich:

  1. Wie sieht ein normaler Tag aus, welche Angebote gibt es?
  2. Wie viele Gäste sind da und wie viele Mitarbeitende?
  3. Ist die Einrichtung auf Menschen mit Demenz eingestellt?
  4. Welche Kosten bleiben pro Tag privat?
  5. Ist ein Probetag möglich, bevor Sie sich festlegen?

Nicht jeder Mensch fühlt sich in einer Gruppe wohl. Manche brauchen einige Wochen, bis sie sich eingewöhnt haben, andere merken schnell, dass es nicht das Richtige ist. Beides ist in Ordnung.

Was bedeutet das für mich?

Tagespflege ist eine Möglichkeit unter mehreren. Sie kann die Pflege zu Hause entlasten und dem Tag wieder eine Struktur geben. Genauso kann es passen, dass ein ambulanter Pflegedienst und die Familie die Versorgung zu Hause allein tragen, etwa ergänzt durch Entlastung für Angehörige über Betreuungsangebote.

Wenn Sie Tagespflege in Betracht ziehen:

  1. Prüfen Sie, ob ein Pflegegrad ab 2 vorliegt. Mit Pflegegrad 1 bleibt der Entlastungsbetrag.
  2. Vergleichen Sie Einrichtungen und fragen Sie nach den privaten Tageskosten.
  3. Klären Sie Fahrdienst und Abholzeiten.
  4. Überlegen Sie, wie Tagespflege, Pflegegeld und Pflegedienst zusammenpassen.

Welche Leistungen sich in Ihrer Situation kombinieren lassen, zeigt Ihnen der Leistungs-Navigator.

Häufig gestellte Fragen

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn meine Mutter in die Tagespflege geht?

Nein. Tages- und Nachtpflege können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung oder der Kombinationsleistung nutzen. Eine Anrechnung auf diese Leistungen findet nicht statt.

Ist der Fahrdienst in der Leistung enthalten?

Ja, die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück gehört zur Tages- und Nachtpflege. Bei größeren Entfernungen können einrichtungsabhängig zusätzliche Transportkosten anfallen. Fragen Sie vor Vertragsabschluss danach.

Was muss ich bei der Tagespflege selbst bezahlen?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege bis zum Höchstbetrag. Unterkunft, Verpflegung und gesondert berechnete Investitionskosten tragen Sie grundsätzlich selbst. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen.

Gibt es Tagespflege auch bei Pflegegrad 1?

Einen eigenen Tagespflege-Betrag gibt es erst ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat für Tagespflege einsetzen.

Kann man Tagespflege und ambulanten Pflegedienst kombinieren?

Ja. Viele Familien nutzen beides: Der Pflegedienst hilft zum Beispiel morgens bei der Körperpflege, an einigen Tagen geht es danach in die Tagespflege. Die Leistungen der Pflegekasse für beides laufen nebeneinander.

Quellen & Stand

Leistungsbeträge Stand: Januar 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025)).

Zuletzt geprüft: 29.09.2026.

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.

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Persönliche Unterstützung

BESSER UMSORGT betreibt keine Tagespflege. Als ambulanter Pflegedienst unterstützen wir aber zu Hause, zum Beispiel morgens bei der Körperpflege und beim Anziehen oder an den Tagen ohne Tagespflege.

BESSER UMSORGT ist Ihr ambulanter Pflegedienst in Sinzig, Remagen und Bad Breisig.