Kurz erklärt
Für Umbauten, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder deutlich erleichtern, kann die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme zahlen. Typisch sind eine bodengleiche Dusche, Türverbreiterungen, Rampen oder ein Treppenlift. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Zuschuss für gemeinsame Umbauten erhöhen. Über den Antrag muss die Pflegekasse in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden. Stellen Sie ihn am besten, bevor Sie Aufträge vergeben.

Was ist eine Wohnraumanpassung?
Mit einer Wohnraumanpassung wird die Wohnung so verändert, dass ein pflegebedürftiger Mensch dort sicherer und selbständiger leben kann und die Pflege leichter wird. Das Gesetz spricht von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, geregelt in § 40 Abs. 4 SGB XI.
Viele Gefahren lassen sich schon mit kleinen Schritten entschärfen: Teppiche weg, besseres Licht, Haltegriffe. Tipps dazu für jeden Raum finden Sie in der interaktiven Wohnung unter Das sichere Zuhause. In diesem Beitrag geht es um größere Umbauten und darum, wie die Pflegekasse sie bezuschusst.
Wofür die Pflegekasse einen Zuschuss zahlt
Die Pflegekasse kann einen Zuschuss geben, wenn die Maßnahme im Einzelfall
- die Pflege zu Hause überhaupt erst ermöglicht,
- die Pflege zu Hause erheblich erleichtert oder
- eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt.
Beispiele für bezuschusste Maßnahmen sind:
- Umbau des Badezimmers, etwa eine bodengleiche Dusche statt der Badewanne
- Türverbreiterungen, zum Beispiel für Rollator oder Rollstuhl
- fest installierte Rampen und Treppenlifte
- Ein- und Umbau von Mobiliar, das für die Pflegesituation individuell angepasst werden muss
- fest eingebaute technische Hilfen im Haushalt
Der Zuschuss ist nachrangig: Ist vorrangig eine andere Stelle zuständig, geht diese vor. Anspruch haben Pflegebedürftige aller Pflegegrade, also schon ab Pflegegrad 1.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 € je Maßnahme zahlen (Stand Januar 2026). Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich. Kosten darüber tragen Sie selbst.
Der Zuschuss ist ein Höchstbetrag. Kostet der Umbau weniger, orientiert sich der Zuschuss an den tatsächlichen Kosten. Kostet er mehr, bleibt der Rest bei Ihnen. Holen Sie deshalb mehrere Angebote ein und vergleichen Sie sie.
Was als eine Maßnahme gilt, ist nicht immer eindeutig. Verändert sich die Pflegesituation später so, dass erneut Umbauten nötig werden, kann ein weiterer Zuschuss gewährt werden. Fragen Sie vor der Planung bei Ihrer Pflegekasse nach, wie Ihre Vorhaben eingeordnet werden.
Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung
Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, etwa ein Ehepaar mit jeweils einem Pflegegrad oder eine Wohngruppe, gilt eine besondere Regel für Umbauten am gemeinsamen Wohnumfeld: Jede anspruchsberechtigte Person kann bis zu 4.180 € beisteuern. Insgesamt ist der Zuschuss je Maßnahme auf das Vierfache dieses Betrags begrenzt. Sind es mehr als vier Anspruchsberechtigte, wird der Gesamtbetrag anteilig auf ihre Versicherungen aufgeteilt.
Antrag: so gehen Sie vor
- Beraten lassen. Überlegen Sie gemeinsam, was im Alltag am meisten hilft. Die Pflegeberatung der Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt kann unterstützen.
- Angebote einholen. Lassen Sie sich von Handwerksbetrieben einen Kostenvoranschlag erstellen.
- Antrag stellen, bevor Sie Aufträge vergeben. Reichen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag und einer kurzen Begründung bei der Pflegekasse ein. So wissen Sie vorher, ob und in welcher Höhe gezahlt wird.
- Entscheidung abwarten. Die Pflegekasse muss über den Antrag zügig entscheiden, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eingang. Wird eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt, gilt eine Frist von fünf Wochen.
- Umbauen und abrechnen. Heben Sie Rechnungen auf und reichen Sie sie nach Absprache mit der Pflegekasse ein.
Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie Ihnen das rechtzeitig schriftlich mit Begründung mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung ohne hinreichenden Grund, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Wenn Sie zur Miete wohnen
Für Umbauten in einer Mietwohnung brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters. Mieter können verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Das gilt nicht, wenn der Umbau dem Vermieter auch unter Berücksichtigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist. Unter Umständen kann der Vermieter eine zusätzliche Sicherheit verlangen.
Klären Sie mit dem Vermieter schriftlich, was umgebaut wird und was beim Auszug passiert.
Weitere Unterstützung neben dem Zuschuss
- Pflegehilfsmittel: Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett stellt die Pflegekasse vorrangig leihweise zur Verfügung. Sie sind kein Umbau und werden getrennt beantragt.
- Förderprogramme: Die KfW fördert den altersgerechten und barrierearmen Umbau von Wohnungen, unabhängig vom Alter. Auskunft zu aktuellen Bedingungen gibt die KfW.
- Pflege zu Hause: Ein Umbau ersetzt keine Unterstützung im Alltag. Oft wirken beide zusammen: die bodengleiche Dusche und ein ambulanter Pflegedienst, der beim Duschen hilft. Für andere ist irgendwann ein Umzug, etwa ins betreute Wohnen, die passendere Lösung.
Was bedeutet das für mich?
- Gehen Sie in Ruhe durch die Wohnung und notieren Sie, wo es im Alltag hakt. Anregungen gibt Das sichere Zuhause.
- Klären Sie, ob kleine Änderungen reichen oder ein Umbau nötig ist.
- Holen Sie Angebote ein und stellen Sie den Antrag vor der Auftragsvergabe.
- Als Mieter: Holen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters ein.
Welche weiteren Leistungen Ihnen neben dem Zuschuss zustehen, zeigt der Leistungs-Navigator.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Umbau?
Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 € je Maßnahme zuschießen (Stand Januar 2026), bei allen Pflegegraden von 1 bis 5. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, kann jede Person für gemeinsame Umbauten bis zu diesem Betrag beisteuern, insgesamt höchstens das Vierfache je Maßnahme.
Muss ich den Zuschuss vor dem Umbau beantragen?
Es ist dringend zu empfehlen. Dann wissen Sie vorher, ob und in welcher Höhe die Pflegekasse zahlt. Die Kasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Beteiligung des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachperson innerhalb von fünf Wochen.
Gibt es den Zuschuss nur einmal?
Nicht unbedingt. Verändert sich die Pflegesituation so, dass erneut Umbauten nötig werden, kann ein weiterer Zuschuss gewährt werden. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, was in Ihrem Fall als eine Maßnahme gilt.
Darf ich als Mieter die Wohnung umbauen?
Sie brauchen die Erlaubnis des Vermieters. Für bauliche Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, können Mieter diese Erlaubnis grundsätzlich verlangen, außer der Umbau ist dem Vermieter nicht zuzumuten. Klären Sie das schriftlich vor Beginn der Arbeiten.
Quellen & Stand
Leistungsbeträge Stand: Januar 2026 (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 04.11.2025)).
Zuletzt geprüft: 29.09.2026.
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Bundesministerium für Gesundheit: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung
- § 554 BGB – Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte
- § 28a SGB XI – Leistungen bei Pflegegrad 1
- Bundesministerium für Gesundheit: Leistungsbeträge 2026 (PDF)
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Ärztin oder Arzt. Welche Leistungen im Einzelfall zustehen, entscheidet die Pflege- bzw. Krankenkasse.
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